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BaWü: Entschädigungen für Pendler

(Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Zeitkarteninhaber im SPNV von Baden-Württemberg erhalten als Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen des vergangenen halben Jahres eine einmalige Entschädigung. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) stellte hierzu letzte Woche die Eckpunkte für eine einmalige Erstattung vor, die auch Pläne für ein künftiges Anreizmodell enthalten, mit dem Ziel die Qualität im Schienenpersonennahverkehr zu verbessern.

Pendler mit entsprechenden Dauerkarten, die über den gesamten Zeitraum von Juni 2019 bis Januar 2020 auf Strecken mit erheblichen Verspätungen und Zugausfällen unterwegs waren, erhalten auf Antrag eine einmalige Entschädigung, die den Gegenwert einer Monatskarte oder einer Abo-Rate umfasst. Das Ministerium für Verkehr erarbeitet derzeit nach objektiven Kriterien, die unter anderem Pünktlichkeit und Zugausfallquoten umfassen, eine Aufstellung der betroffenen Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn.

Fahrgäste im S-Bahn-Gebiet können aufgrund bestehender alternativer Ausweichmöglichkeiten nicht in die Entschädigungsregelung einbezogen werden. Das Land strebt eine einfache und unbürokratische Abwicklung der Entschädigungen für Pendler an. Unter Einbindung der Eisenbahnverkehrsunternehmen wird ein Verfahren erarbeitet, das bis Ende Juni 2020 präsentiert werden soll. Eine gemeinschaftliche Finanzierung zwischen dem Land und den Eisenbahnverkehrsunternehmen wird derzeit verhandelt.

Für die Zukunft soll zusätzlich eine Bonus-Malus-Regelung für Pünktlichkeit erarbeitet werden. Ziel einer solchen Regelung ist es, den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Anreiz zu setzen, ihre Leistungen auch über bestehende Pünktlichkeitsziele hinaus zu verbessern. Sehr gute Leistungen würden dann vom Land finanziell belohnt werden.

Für besonders schlechte Leistungen würden Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzliche Vertragsstrafen entrichten, die in Entschädigungszahlungen an Fahrgäste fließen. Einzelheiten werden derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen erörtert.

Für den Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) geht dies jetzt nicht weit genug. „Die vom Verkehrsministerium angekündigte Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr ist kein großer Wurf, sondern nur ein Trippelschritt in die richtige Richtung. Eine einmalige Entschädigung auf Antrag wegen schlechter Leistungen der Bahnbetreiber im vergangenen halben Jahr greift deutlich zu kurz“, so Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.

Dahlbender: „Wir brauchen eine dauerhafte und generelle Entschädigungsregelung für das ganze Land. Denn mangelhafte Pünktlichkeit ist kein Phänomen der letzten Monate, sondern leider seit mehreren Jahren ein untragbarer Zustand. Unverständlich ist auch, dass es für die Kunden im Stuttgarter S-Bahn-Netz keine Entschädigungen geben soll. Denn gerade auf den Außenästen der S-Bahn gibt es häufig keine für die Kunden akzeptablen Ausweichmöglichkeiten.“




Stefan Hennigfeld
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