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Finanzhilfen in Thüringen

(Thüringen) Autor:Stefan Hennigfeld

Durch die Corona-Krise haben die Unternehmen des ÖPNV wesentlich weniger Fahrgäste und dadurch enorme finanzielle Einbußen. „Angesichts der großen Herausforderungen durch die Corona Pandemie unterstützen wir die kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs mit finanziellen Soforthilfen von 2,38 Millionen Euro“, verkündete letzte Woche Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linkspartei).

Hoff: „Die Finanzhilfen sind für die Unternehmen des Regional- und Stadtbusverkehrs sowie für den Straßenbahnverkehr bestimmt. Als Landesregierung ist es unsere grundsätzliche Verantwortung, den mittelständischen und kommunalen Verkehrsunternehmen sowie deren Personal in der Krise beizustehen. Wie bereits letzte Woche angekündigt, erhalten die Verkehrsunternehmen zudem 16,64 Millionen Euro Abschlagszahlung für den Ausgleich im Ausbildungsverkehr.“

Die für 2020 grundsätzlich vorgesehenen Finanzhilfen für die kommunalen Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs in Thüringen von 25,5 Millionen Euro werden sofort um 2,38 Millionen Euro aufgestockt. Die Regional- und Stadtbusverkehre werden mit einem um zwei Eurocent gesteigerten Kilometersatz und die Straßenbahn mit einem analogen Festbetrag unterstützt. So erhalten der Regionalbus- und Straßenbahnverkehr jeweils eine Millionen Euro mehr, der Stadtbusverkehr 380.000 Euro.

„Diese zusätzlichen Finanzmittel werden als Soforthilfe unverzüglich in voller Höhe vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bereitgestellt“, so Hoff. Zudem wird die erste Rate des Jahresbetrages 2020 für die kommunalen Auftraggeber in Höhe von 12,75 Millionen Euro sofort ausgezahlt, anstatt wie üblich im zweiten Quartal. Die Soforthilfen werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt über die StPNV-Finanzierungsrichtlinie bewilligt und ausgezahlt.

Minister Hoff bittet die kommunalen Aufgabenträger, die zusätzliche Finanzhilfe weiterzuleiten: „Es ist wichtig, die mit dem öffentlichen Nahverkehr beauftragten Verkehrsbetriebe sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser schwierigen Situation solidarisch zu unterstützen und ihnen die Finanzhilfen des Landes direkt zukommen zu lassen. Der kommunale Nahverkehr ist eine wesentliche soziale Grundversorgung und gewährleistet die Mobilität der Menschen vor allem in unseren ländlichen Räumen. Wir wollen, dass es so bleibt, indem wir die finanziellen Verluste für die Verkehrsbetriebe eindämmen.“

Aktuell verzeichnet der ÖPNV einen erheblichen Rückgang der Fahrgäste. Schulen sind geschlossen und es findet kein Schülerverkehr mehr statt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten im Homeoffice oder nutzen das Auto. Zudem sind die Fahrerbereiche in den Bussen abgesperrt und es können keine Fahrkarten verkauft werden. Im Gegensatz zu den größeren Städten fehlen in den kleineren Kommunen im ländlichen Raum Vertriebstechniken wie Fahrscheinautomaten, weil der Verkauf beim Fahrer üblich ist.





Stefan Hennigfeld
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