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Atemmasken werden bundesweit Pflicht

(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit dieser Woche gilt überall in öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske. Vorausgegangen waren unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern und teilweise die groteske Situation, dass Fahrgäste beim Überschreiten einer Ländergrenze eine solche Maske auf- oder absetzen müssen. Der Fahrgastverband Pro Bahn stuft die Nutzung von Mund-Nasen-Schutzmasken (u.a. auch Schals und sog. Community-Masken) in öffentlichen Verkehrsmitteln als sinnvolle ergänzende Maßnahme ein, um Mitreisende zu schützen.

„Wenn jeder alle anderen schützt, ist man auch selbst geschützt“, begründet dies Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender. Daher unterstützt der Verband das Maskengebot und eine Entwicklung zu einer Maskenpflicht, wenn ausreichend Masken vorhanden sind. Konsequent wäre es dabei, diese Regelungen für alle öffentlichen Verkehrsmittel und auf und in den Verkehrsstationen einzuführen, also einerseits in Bussen, Fähren, S-, U- und Straßenbahnen, den Nah- und Fernverkehrszügen und in Bahnhöfen, aber auch bei Taxis, privaten Fahrdiensten und den verbleibenden innerdeutschen Flügen sowie auf Flughäfen.“

Iffländer: „Dabei sollte auch das Personal und nicht nur die Fahrgäste mit Masken unterwegs sein. Essenziell ist auch eine aktive Kommunikation der Regeln. Das bedeutet klare Informationen an Bahnhofsgebäuden und Haltestellen. Ein Beispiel wäre ein Aushang: „Zutritt zum Bahnhofsgebäude nur mit Maske“.

Dies sollte idealerweise mit einer Ausgabestelle am Startbahnhof verknüpft werden. „Solange es unterschiedliche Regelungen gibt, muss in Zügen, die durch mehrere Bundesländer verkehren, und an deren Haltebahnhöfen darauf hingewiesen werden“, fordert Iffländer.

Für einen Regionalexpress von Frankfurt nach Würzburg hieße das, dass nach Hanau die Ansage „Nächster Halt, Großkrotzenburg, letzter Halt im Bundesland Hessen. Anschließend fahren wir im Freistaat Bayern, hier gilt Maskenpflicht. Fahrgäste ohne Maske bitte aussteigen.“ durchgegeben werden müsste. „Das kommt einem lächerlich vor, ist aber bis zu einer einheitlichen Lösung nötig“, bedauert Iffländer.

Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO) begrüßt ausdrücklich den Beschluss, eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken beziehungsweise Community Masken, wie Halstücher, Schals oder ähnliches, bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs vorzuschreiben. Bereits vergangene Woche hatte die Staatsregierung nach Gesprächen mit dem Bund und den anderen Bundesländern angekündigt, das öffentliche Leben schrittweise wieder hochzufahren und auch die Schulen nach und nach wieder zu öffnen.

Dies wird, nach den massiv eingebrochenen Fahrgastzahlen in den zurückliegenden Wochen, zu einer Ausweitung des Angebots und wieder deutlich mehr Passagieren im ÖPNV führen. Wie ein Hochfahren des öffentlichen Verkehrs auf das Vorkrisenniveau unter Maßgabe sämtlicher infektionsschutzrechtlicher Anfordernisse möglich ist, darüber beraten die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit ihren Aufgaben- und Aufwandsträgern vor Ort bereits intensiv.

„Oberste Prämisse ist und bleibt der Schutz der Gesundheit unserer Fahrgäste und Fahrerinnen und Fahrer. Durch das Tragen von Masken im ÖPNV leisten alle einen wichtigen Beitrag, um die Corona-Pandemie einzudämmen und langsam zur Normalität zurückzukehren. Wenn sich die Menschen weiterhin so vernünftig zeigen wie in der Vergangenheit, gibt es keinen Grund, sich Sorgen zu machen und den Bus nicht für den Weg zur Arbeit oder zur Schule zu nutzen“, so LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl.

Um die Auslastung der Fahrzeuge zu minimieren und allen Fahrgästen ausreichend Abstand zu ermöglichen, setzen die Unternehmen darüber hinaus auch entsprechend mehr Fahrzeuge ein und diskutieren mit den Aufgabenträgern vor Ort Möglichkeiten, die Nutzung zu den Hauptzeiten zu entzerren.

Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn sind das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen. Wichtig ist auch das Verschieben von Einkaufsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler und Schüler, nicht unterwegs sind sowie die Beachtung der Hygienehinweise des Robert-Koch-Instituts wie Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.





Stefan Hennigfeld
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