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BAV: Rückforderungen an Postauto

(Schweiz, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im Rahmen der ordentlichen Revisionstätigkeit die subventionsrechtliche Rechnungslegung der Postauto Schweiz AG untersucht. Dabei ist die Revision des BAV auf Verbuchungen gestoßen, mit denen Kosten und Erträge aus dem abgeltungsberechtigten Regionalverkehr rechtswidrig in andere Bereiche umgebucht wurden. Diese Verbuchungen betreffen die internen Kosten- und Leistungsrechnungen der Jahre 2007 bis 2015.

Sie belaufen sich auf insgesamt 78,3 Millionen Franken. Das hat dazu geführt, dass der Postauto Schweiz AG zu hohe Abgeltungszahlungen bewilligt wurden. Betroffen sind der Bund und die Kantone als Besteller des Regionalen Personenverkehrs. Die zu viel geleisteten Subventionen werden vom Bund und den Kantonen vollumfänglich zurückgefordert. Seit 2016 wendet Postauto Schweiz AG ein neues Rechnungsmodell an.

In diesem Zusammenhang bestehen offene Fragen zur Bestimmung von Transferpreisen. Gemäß Subventionsgesetz dürfen diese keine Gewinnzuschläge beinhalten oder Zwischengewinne ermöglichen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass das neue Rechnungsmodell dazu geführt hat, dass auch zwischen 2016 und 2018 zu hohe Abgeltungen bewilligt wurden. Die Höhe dieser Beträge kann erst nach abschließender Klärung des neuen Rechnungsmodells bestimmt werden.

Das BAV treibt gestützt auf den Revisionsbericht die Aufarbeitung der Vorgänge sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen voran. Dabei geht es um Fragen bezüglich der Modalitäten der Rückerstattung der zu viel bezogenen Subventionen, um die Klärung des künftigen Rechnungsmodells bei Postauto Schweiz AG sowie um allfällige strafrechtliche Maßnahmen. Das BAV hat angekündigt, darüber hinaus eine rechtliche Anpassung prüfen.


Stefan Hennigfeld
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