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Berlin: S-Bahnvergabe beschlossen

(Berlin) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Berliner Senat hat in der vergangenen Woche die Eckpunkte für die weiteren Vergabelose der S-Bahn beschlossen. Konkret handelt es sich um die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn, nachdem das Los Ring bereits vor einigen Jahren ausgeschrieben worden ist. Es geht um ein Auftragsvolumen von rund acht Milliarden Euro – das bisher größte in der Geschichte der Berliner S-Bahn.

Grundlage des Senatsbeschlusses ist das sogenannte Kombinationsverfahren, auf das sich die Länder Berlin und Brandenburg vor einem Jahr verständigt hatten: Zum einen gibt es für jedes Teilnetz das Fachlos Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung – mit dem die Länder eine durchgehende Instandhaltungsverantwortung von dreißig Jahren sicherstellen können.

Darüber hinaus werden die Fachlose für den Betrieb (über 15 Jahre) vergeben. Ziel ist ein für viele Unternehmen attraktives und faires Wettbewerbsverfahren, das Monopolpreise vermeiden soll.

Senatorin Regine Günther (Grüne): „Damit ist von Berliner Seite aus der Weg frei für diese größte Ausschreibung in der Geschichte der Berliner S-Bahn. Eine faire wettbewerbliche Ausschreibung ist Voraussetzung dafür, dass die Länder Angebote mit hoher Qualität zu angemessenen Preisen erhalten. Denn zu Monopolpreisen werden wir das erforderliche Leistungsvolumen der kommenden Jahrzehnte als Länder nicht finanzieren können.“

Geplant ist erstmals ein landeseigener Fahrzeugpool. Zunächst sind für die beiden Teilnetze insgesamt 1.300 Wagen (650 Viertelzugäquivalente) zu beschaffen. Darüber hinaus wird es Optionen für zusätzliche Fahrzeuge geben, um Angebotsausweitungen zu ermöglichen. Für diesen Fahrzeugpool wird eine Landesfahrzeuggesellschaft gegründet, der künftig der S-Bahn-Wagenpark gehört. Mit der Vergabe der Fahrzeugbeschaffung/Instandhaltung ist daher verbunden, dass die neu beschafften Wagen in Landeseigentum übergehen.

Durch diese Vorgehensweise erspart sich das Land Berlin die teure Refinanzierung von Krediten, die sonst die beauftragten Unternehmen am Kapitalmarkt aufnehmen müssten. Das Land Berlin will zudem die Möglichkeit sichern, dass der eigene Fuhrpark langfristig in einer Werkstatt auf einem Landesgrundstück gewartet werden kann.

Auch der Arbeitnehmerschutz ist gewährleistet: Die Vergabeunterlagen werden Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung, zur Tariftreue, zum Mindestlohn und zur Personalgewinnung enthalten, was sowohl den unmittelbar im Fahrgeschäft Beschäftigten zugutekommt als auch dem Werkstattpersonal. Ausbildungsverpflichtungen für den Auftragnehmer beugen künftigem Personalmangel vor.

Senatorin Günther: „Wir sorgen für größtmöglichen Schutz für die Beschäftigten: Überall dort, wo wir rechtlich die Weiterbeschäftigung obligatorisch machen können, richten wir sie ein – und wir beschreiten hier auch bewusst neue Wege.“ Die Vergabe wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Noch in diesem Jahr soll die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgen.



Stefan Hennigfeld
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