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EBA erlässt Planfeststellungsbeschluss

(Fernverkehr, Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Anfang Juli den Planfeststellungbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) der Ausbaustrecke Oldenburg–Wilhelmshaven erlassen. Somit liegt das Baurecht für die Ertüchtigung und Elektrifizierung des vorhandenen zweigleisigen Streckenabschnitts zwischen Oldenburg und Rastede-Neusüdende sowie die Aufhebung des Bahnübergangs Alexanderstraße vor.

Das EBA hat mit diesem Beschluss die Planungsinhalte und die Variantenentscheidung der DB Netz AG für den Ausbau der Bestandsstrecke bestätigt. Daher kann mit den Bauarbeiten in den nächsten Monaten begonnen werden. Die Zeit bis zur späteren öffentlichen Auslegung der Beschlussunterlagen nutzt die DB Netz AG, um alle Betroffenen und Interessierten schon weit im Voraus über die planfestgestellten Details zu informieren.

Dazu wird es in Oldenburg am Montag, 29. und Dienstag, 30. Juli Marktstände im Foyer der kleinen EWE-Arena geben. Für Rastede wird noch ein Termin gesucht. Die Veranstaltungen werden gesondert in der Presse und online angekündigt. Alle Betroffenen haben somit deutlich mehr Zeit als gesetzlich vorgeschrieben, sich mit den planfestgestellten Unterlagen zu beschäftigen.

Denn diese Veranstaltungen der DB Netz AG ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt durch das Eisenbahn-Bundesamt erfolgen. Im Laufe des mehrjährigen öffentlichen Anhörungsverfahrens sind viele Verbesserungen in der Planung entstanden, die sich aus zahlreichen Einwendungen, Erörterungsterminen und vielen persönlichen Gesprächen ergeben haben.

So wurden beispielsweise viele Baustelleneinrichtungsflächen aus den Plänen entfernt, verkleinert oder in Zuschnitt und Lage optimiert. Die Inanspruchnahme von Privatgrundstücken wurde in mehreren Bereichen soweit wie technisch möglich verringert. Auch der Immissionsschutz wurde erheblich verbessert: Beim passiven Schallschutz an Gebäuden greift die Meistbegünstigungsregelung.

Jedes Haus erhält jeweils den größeren Anspruch auf Maßnahmen, die sich aus den verschiedenen schalltechnischen Berechnungen ergeben. Zum Schutz vor Erschütterungen werden besohlte Schwellen eingebaut. Die konkrete Gestaltung der Lärmschutzwände wird mit der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Rastede abgestimmt. Dies ist auch eine Auflage des Planfeststellungsbeschlusses. Außerdem wurde die Anzahl an Zuwegungen für Rettungskräfte und Zugangstüren in Lärmschutzwänden deutlich erhöht.

Als neue landschaftspflegerische Maßnahme ist unter anderem am Gutspark Dietrichsfeld ein Amphibiendurchlass unter der Bahnstrecke vorgesehen. Mit dieser werden die Eingriffe des Bauvorhabens in Natur und Landschaft vermieden oder kompensiert. Der Umbau des Bahnübergangs Am Stadtrand soll in einem gesonderten Planrechtsverfahren geregelt werden.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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