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Kulanzregelungen für BahnCard-Besitzer

(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Da das Reisen für viele derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, hat die Deutsche Bahn ihre Kulanzregelungen auch auf BahnCard-Inhaber ausgeweitet. Reisende, die ihre vor dem 13. März erworbene BahnCard aufgrund der Einschränkungen nicht wie gewohnt nutzen konnten, erhalten Reisegutscheine als kleine Wiedergutmachung. Die Gutscheine sind drei Jahre lang gültig, ihre Höhe richtet sich nach der Art der BahnCard und der Klasse, für die sie gültig ist.

Konkret heißt das beispielsweise, dass Besitzer einer BahnCard 25 zweite Klasse einen Zehn-Euro-Gutschein und einer BahnCard 50 erste Klasse einen Fünfzig-Euro-Gutschein erhalten. Inhaber von BahnCard 25 und BahnCard 50 (inkl. ermäßigte BahnCard, My BahnCard und Probe-BahnCard) können sich hierfür unter bahn.de/bahncard-kulanz registrieren. Inhaber einer BahnCard 100 oder Probe BahnCard 100 können sich für individuelle Lösungen an ihren BahnComfort Service wenden.




Stefan Hennigfeld
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