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Neues Job-Ticket-Modell im VRN

(Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) wurde die Einführung eines neuen Job-Tickets-Modell beschlossen, das es noch mehr Arbeitnehmer ermöglicht, kostengünstig und vor allem umweltverträglich die individuellen und flexiblen Möglichkeiten des ÖPNV-Angebotes im VRN Verbundgebiet zu nutzen. Zudem werden bei dem nutzerorientierten Angebot die Arbeitgeber finanziell entlastet, die bei diesem neuen Modell nur noch für die tatsächlichen Nutzer des VRN-Job-Tickets einen Grundbeitrag zahlen müssen.

Galt bisher, dass Firmen für alle Beschäftigten den zu entrichtenden Grundbeitrag im Rahmen der Job-Ticket Vereinbarung zu zahlen haben, besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, den Grundbeitrag lediglich auf die Mitarbeiter anzurechnen, die das VRN-Job-Ticket tatsächlich erwerben. Dieses Modell ist vor allem für Firmen mit einer niedrigeren ÖPNV-Nutzerquote von weniger als 23 Prozent interessant.

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Grundbeitrag ergibt sich dann bei dem neuen Job-Ticket Modell aus der Differenz des monatlichen Abo-Preises zwischen dem Job-Ticket in Höhe von monatlich 45,20 Euro (Tarif 1/2020) und dem Rhein-Neckar-Ticket in Höhe von monatlich 89,90 Euro (Tarif 1/2020). Vom Unternehmen wäre dann monatlich 44,70 Euro als Grundbeitrag für jeden Mitarbeiter mit einem Job-Ticket zu zahlen. Das neue Job-Ticket Modell gilt in Betrieben ab zehn Mitarbeiter und einer Mindestabnahme von zwei Job-Tickets.





Stefan Hennigfeld
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