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SBB: Fernverkehrs-Dosto fährt

(Fernverkehr, Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die SBB die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge FV-Dosto für Fahrten mit Kunden einsetzen darf. Somit kann die SBB nun, bevor die neuen Züge zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vollumfänglich in den neuen Fahrplan integriert werden, die Züge im Alltagsbetrieb auf Funktionstauglichkeit und Zuverlässigkeit testen.

Die Züge werden in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich HB–Bern und/oder als RegioExpress auf der Strecke Zürich HB–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen die neuen Züge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen Intercity-Linien zum Einsatz.

Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap hat im Januar eine Verbandsbeschwerde gegen die Ende November 2017 vom BAV erteilte befristete Betriebsbewilligung der FV-Dosto Züge eingereicht. Die Beschwerdeführer haben überdies vorsorgliche Maßnahmen zur Umgestaltung der teilweise bereits produzierten Fahrzeuge beantragt.

Die SBB hat vor Gericht ihrerseits beantragt, ohne weitere Anhörung den Einsatz der FV-Dosto mit Kunden zu erlauben und die aufschiebende Wirkung der Verbandsbeschwerde in diesem Umfang zu entziehen. Dem Antrag wurde für sechs Fahrzeuge (zwei IC 200, zwei IR 200 und zwei IR 100) stattgegeben. Die Anträge der Beschwerdeführer auf Erlass vorsorglicher Maßnahmen zur Umgestaltung der teilweise bereits produzierten Fahrzeuge wurden demgegenüber abgewiesen.

Seit Beginn des Projekts findet eine aktive Abstimmung mit den Behindertenorganisationen statt. Sie wurden in die Fahrzeug-Konzeption einbezogen. Die Organisationen besichtigten bereits im ersten Halbjahr 2011 das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges und konnten es begehen, mit dem Rollstuhl befahren und kommentieren. Bei diesem Modell war die Rampenneigung gemäß der heutigen Ausführung des Zuges und nach Überzeugung der SBB auch gemäß der geltenden Normen gebaut.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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