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Üstra prüft Betriebsratsgehälter

(Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Üstra Hannover lässt Vorwürfe eines letzte Woche eingegangenen anonymen Hinweisschreibens prüfen, wonach der Betriebsrat jahrelang ungerechtfertigt hohe Gehaltszahlungen erhalten haben soll. Der Vorstandsvorsitzende Volkhardt Klöppner hat in Abstimmung mit dem Vorstand für Betrieb und Personal Denise Hain die Untersuchung an sich gezogen und zur Chefsache erklärt. Neben der internen Revision beauftragt die Üstra auch eine unabhängige externe Kanzlei mit der Klärung der Vorwürfe.

Außerdem hat die Üstra das Hinweisschreiben vorsorglich auch der Staatsanwaltschaft Hannover zur Kenntnis gebracht. Der Betriebsrat des Unternehmens ist ebenfalls informiert und hat seine vollumfängliche Kooperation bei allen Untersuchungen erklärt. „Der Vorstand der Üstra bleibt bei seiner Linie, jedem Hinweis auf mögliche Rechtsverstöße im Unternehmen sofort konsequent nachzugehen und falls nötig alle Konsequenzen zu ziehen, um eine Wiederholung auszuschließen“, erklärte dazu der Vorstandsvorsitzende Volkhardt Klöppner.

Die Frage, welches Gehalt für Betriebsräte angemessen ist, ist generell in der gesamten deutschen Wirtschaft juristisch umstritten. Eine einheitliche Rechtsprechung dazu gibt es nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass sich Betriebsräte durch ihre Tätigkeit nicht wirtschaftlich verschlechtern dürfen. Unklar ist aber die Frage nach möglichen Beförderungen ohne Betriebsratstätigkeit.




Stefan Hennigfeld
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