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VAG Nürnberg nimmt eScooter mit

(Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit Januar 2016 waren eScooter im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) in Bussen und Straßenbahnen von der Mitnahme ausgeschlossen. Mit dieser Entscheidung sind die Verkehrsunternehmen im VGN – wie weitere Verkehrsunternehmen und Verbünde – aus Sicherheitsgründen einer Empfehlung des VDV gefolgt.

Jetzt regelt ein gemeinsamer Erlass der Bundesländer vom März 2017 alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von eScootern mit aufsitzender Person in Linienbussen abschließend und verbindlich. So müssen Verkehrsunternehmen vierrädrige eScooter bis zu einer Gesamtlänge von 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kilogramm künftig in ihren Bussen mitnehmen, wenn die Standsicherheit durch ein Bremssystem gewährleistet wird, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann.

Zudem müssen die eScooter für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten. Die Eignung des eScooters für die Mitnahme im Linienbus muss der Hersteller in der Bedienungsanleitung ausdrücklich dokumentieren. Die Linienbusse wiederum müssen einen normengerechten, ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des eScooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten.

Die Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzer von eScootern, die schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ sind oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben. Nur wenn auf Seiten der Busse und der eScooter alle Voraussetzungen des Erlasses eingehalten sind, kann eine Mitnahme erfolgen. Die VAG Nürnberg hat sich mit den Bedingungen zur Mitnahme von eScootern, die sich aus dem Erlass für die Verkehrsbetriebe ergeben, gründlich auseinandergesetzt und entsprechende Entscheidungen getroffen.

Seit Januar 2018 nimmt sie wieder alle eScooter, die die Anforderungen aus dem Erlass erfüllen und mit einem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet sind, in ihren dafür geeigneten Fahrzeugen mit. Bei den Straßen- und U-Bahnen sind das alle Fahrzeuge. Geeignete Busse kennzeichnet die VAG aktuell mit einem ebenfalls bundesweit einheitlichen Piktogramm. Insgesamt sind das 166 von 256 Bussen, die auf Nürnberger Linien verkehren.

Wer also künftig berechtigterweise das bundesweit einheitliche Piktogramm als Aufkleber auf seinem eScooter hat, darf in den Bussen, die ebenfalls mit dem offiziellen Aufkleber gekennzeichnet sind, wieder mitfahren – in den Straßen- und U-Bahnen sowieso. So ist es auch in den Beförderungsbedingungen des VGN geregelt. Bis sich die Situation stabilisiert, bietet der Verkehrsbetrieb Nutzern, die einen Schwerbehindertenausweis haben, weiterhin an, sie mit einem eigens für diesen Zweck umgebauten Sonderfahrzeug zu befördern.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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