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VRR: Abmahnung gegen Abellio

(VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Aufgrund der aktuellen Betriebssituation auf den Linien S 3, S 9 und RE 49 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in der letzten Woche eine schriftliche Abmahnung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW ausgesprochen. Auf den vom Unternehmen betriebenen S-Bahn-Linien entsprechen die Qualität und Quantität der Beförderungs- und Betriebsleistung nicht den verkehrsvertraglichen Leistungspflichten. Es kommt zu erheblichen Zugausfällen und Angebotseinschränkungen.

Das Unternehmen ist durch den VRR aufgefordert worden, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Juni auf der Linie S 3, bis zum 30. Juni auf der Linie RE 49, bis zum 15. Juli auf den Linien S 2 und RB 40, bis zum 15. September auf der Linie S 9 und bis zum 30. September bei der Betriebsreserve sämtliche Pflichten uneingeschränkt zu erfüllen. VRR-Vorstandssprecher Ronald Lünser. „Wir fordern Abellio auf, kurzfristig in einem Maßnahmenpaket verlässliche Aussagen und Planungen über eine verbindliche Qualifikation und Disposition für den Personaleinsatz zu treffen und tragbare Ersatzkonzepte vorzulegen.“

Bei Abellio hält man die Abmahnung für „nachvollziehbar“ und kündigt an, man arbeite „mit Hochdruck“ an Betriebskonzepten und der Personalakquise. Erste Vorschläge liegen dem VRR seit letzter Woche vor. So werde man Ausbilder von anderen Abellio-Standorten in den VRR-Raum holen und zehn Leih-Lokführer beschäftigen.




Stefan Hennigfeld
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