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VRR beschließt Preisanpassung 2020

(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) hat letzte Woche eine Preisanpassung bei den Tickets um durchschnittlich 1,8 Prozent zum 1. Januar 2020 beschlossen. Diese Preiserhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verbraucherpreis-Index und einem kombinierten Index aus Personal- und Energiekosten. Dennoch haben die Gremien versucht, die Preise im Sinne eines sich ändernden Mobilitätsbewusstseins und auch der verkehrspolitischen Ziele zur Verkehrswende und zum Klimaschutz moderat zu halten.

„Unsere Tarifentwicklung bewegt sich immer auf dem schmalen Grat zwischen akzeptierten Fahrpreisen, die unterschiedliche Kundenbedürfnisse berücksichtigten, und der Finanzierbarkeit des ÖPNV in unserem Verbundgebiet“, sagt VRR-Vorstand José Luis Castrillo. „Mit der Preisanpassung für 2020, die niedriger ausfällt, als in den Vorjahren, tragen wir den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung.“

Im VRR zeichnet sich ab, dass die Einnahmen, die die Verkehrsunternehmen benötigen, um ihre Aufwandssteigerungen zu decken, nicht mehr ausreichen. Nach Ansicht des VRR werden die Aufwände für die Verkehrsunternehmen in den kommenden Jahren eher zu- als abnehmen. Die Schere zwischen Aufwand und Einnahmen wird sich in den nächsten Jahren signifikant vergrößern. Aufwandssteigerungen können nicht mehr in dem Umfang durch die Nutzer refinanziert werden, wie bisher“, sagt Castrillo.

Castrillo: „Um aber auch in Zukunft einen attraktiven Nahverkehr mit einem großen Leistungsangebot zu gewährleisten, benötigen die Verkehrsunternehmen neben der Nutzerfinanzierung weitere Finanzmittel. Unsere Partner Kommunen, Land und Bund müssen gemeinsam die Finanzierung des ÖPNV nachhaltig ausbauen.“

In Verbindung mit den vielfältigen Diskussionen zur Verkehrswende und der Tarifsgestaltung für den Nahverkehr werden immer wieder 365-Tage-Tickets thematisiert. Der VRR hat errechnet, dass 365-Tage-Tickets für 365 Euro Einnahmenverluste für den VRR in Höhe von rund 250 Millionen Euro innerhalb einer Stadt bedeuten, bei verbundweiter Gültigkeit sogar um die 450 Millionen Euro.

„Im VRR würde dies Preissenkungen von bis zu ca. achtzig Prozent bedeuten – im Gegensatz zum immer wieder zitierten ´Wiener-Modell´, wo die Preissenkung zwanzig Prozent betragen hat. Ohne vorherige Leistungsangebotserweiterung im SPNV und im kommunalen Nahverkehr droht das System aufgrund von Kapazitätsengpässen zu kollabieren“, sagt Castrillo. „Auch Überlegungen, ein solches Ticket nur für eine Kommune zu realisieren, sind für den polyzentrischen Raum Rhein-Ruhr ein fatales Signal und würden insbesondere für Pendlerverkehre zwischen Stadt und Region falsche Anreize setzen.“

Die Ticketpreise werden für 2020 differenziert angepasst. Im sogenannten Bartarif bleiben die Preise für die Einzeltickets für Erwachsene und Kinder in allen Preisstufen im kommenden Jahr gleich. Das zum 1. Januar 2019 eingeführte 4-StundenTicket und das Happy-Hour-Ticket, das Zusatzticket sowie das 4erZusatzticket bleiben ebenfalls preisstabil.

Dagegen steigen die Preise für das 4erTicket und auch das 10erTicket leicht an. Gleiches gilt für das 24-Stunden- und das 48-Stundenticket. Im Bereich der Monatskarten und Abonnements werden die Preise nach Preisstufen gestaffelt leicht erhöht. Somit werden längere Reiseweiten und die Nutzungsdauer des ÖPNV berücksichtigt. Zudem wird die Preisdifferenzierung in der Preisstufe A fortgesetzt.

So wird auch in diesem Segment dem unterschiedlichen Leistungsangebot in den einzelnen Städten im Verbundraum Rechnung getragen. Insbesondere in den Städten mit einem engmaschigen kommunalen Schienenverkehrsangebot sind die Bereitstellungskosten höher als in kleineren Städten oder ländlich geprägten Gemeinden mit einem überwiegenden Busangebot. Entsprechend werden Tickets im Preisniveau A2 deutlicher angepasst als im Niveau A1 – und nochmals etwas höher im Preisniveau A3.

Mit den zum 1. Januar 2020 beschlossenen strukturellen Anpassungen wird sich das Tarifsystem perspektivisch vereinfachen und verbessern. So wird die Beförderung von Kindergartenkindern in den VRR-Tarifbestimmungen neu geregelt. Künftig fahren auch Kinder über sechs Jahren bis zum Zeitpunkt ihrer Einschulung kostenlos. Diese Regelungen der unentgeltlichen Beförderung von Kindergartenkindern wird beim VRS und des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) bereits seit August 2015 angewandt. Ziel ist es, eine landesweite Einheit zu schaffen.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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