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VRR mahnt Nordwestbahn ab

(VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat im Rahmen eines Krisengesprächs die Nordwestbahn aufgrund der anhaltenden und für die Fahrgäste untragbaren Qualitätsprobleme abgemahnt. Seit Wochen kommt es auf den von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen betriebenen Nahverkehrslinien im Emscher-Münsterland-Netz (RE 14, RB 45) und im Niers-Rhein-Emscher-Netz (RE 10, RB 31, RB 36, RB 44) zu Zugausfällen und einer Häufung weiterer Verstöße gegen die vertraglich festgelegten Leistungen.

Der VRR als SPNV-Aufgabenträger hat in den zurückliegenden Wochen massiv und kontinuierlich auf das Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Osnabrück eingewirkt und die kurzfristige Erstellung und Umsetzung eines Notfallplans eingefordert. Die Nordwestbahn konnte die Betriebsstabilität und damit die Betriebsqualität allerdings nicht verbessern. Der Personalmangel verschärfte die Situation seit Dezember 2018 zusätzlich. Auch der unzureichend eingerichtete Schienenersatzverkehr mit Bussen konnte keinen adäquaten Ersatz bieten.

Zudem wurden die Fahrgäste nicht ausreichend über Ausfälle informiert. Mit der Abmahnung, die im Namen aller Vertragspartner ausgesprochen wurde, ist das verantwortliche Management der Nordwestbahn gleichzeitig aufgefordert worden, einen neutralen, externen Berater zu beauftragen. Dieser soll das Unternehmen im Rahmen eines externen Audits dabei unterstützen, betriebliche Schwachstellen zu identifizieren und Lösungsansätze bzw. Maßnahmen zu finden, mit denen schnellstmöglich merkliche Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden können.

„Mit Blick auf die andauernde schlechte Qualität und eine desaströse Betriebsstabilität der Nordwestbahn mit massiven Auswirkungen für unsere Fahrgäste, war die Abmahnung gegen das Unternehmen der logische erste Schritt“, sagt VRR-Vorstandssprecher Ronald Lünser. „Darüber hinaus werden wir weitere Sanktionen prüfen und regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung der Nordwestbahn führen, um nachzuvollziehen, wie wirkungsvoll die Maßnahmen des Managements zur Verbesserung der betrieblichen Stabilität und Qualität sind.“

Auch die politischen Vertreter in den VRR-Gremien unterstützen die Abmahnung seitens des VRR und fordern wirkungsvolle Verbesserungen. Nach Ansicht des VRR resultieren die Ausfälle aus dem Personalmangel und Koordinierungsmängeln bei Werkstattleistungen in Verbindung mit dem laufenden Betrieb. Diese nicht akzeptable Leistungsqualität des Unternehmens spiegelt sich auch in massiven Fahrgastbeschwerden und entsprechenden Berichterstattungen in den Medien wider.

Der VRR fordert das Unternehmen außerdem auf, den betroffenen Fahrgästen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Darüber hinaus entfallen die Bestellerentgelte für nicht erbrachte Zugleistungen vollständig. Das ist allerdings für Fahrgäste, die verlässlich zur Arbeit müssen und am Bahnsteig stehen nur ein kleiner Trost – schlimmstenfalls steigen diese ins Auto um.




Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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