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Mobilitätsdatenverordnung beschlossen

(Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die moderne, vernetzte Mobilität ist besonders auf Nutzerdaten angewiesen, sie sind quasi der Rohstoff dieser Technologie. Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung, aber auch die individuelle Wahl von Verkehrsmitteln und Reiseplanung brauchen einen verlässlichen Zugang zu Daten, einschließlich Echtzeitdaten. In der letzten Woche nun hat der Bundesrat der Mobilitätsdatenverordnung zugestimmt.

Damit stehen deutschlandweite Daten zu Fahrplänen, Routen und Ticketpreisen künftig auf einer Plattform, dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), zur Verfügung. Auf dieser Datengrundlage können App-basierte Mobilitäts- und Informationsdienste für Endkunden entwickelt und so zum Beispiel Pendlerverkehre über Verkehrsverbundsgrenzen hinweg deutlich erleichtert werden – ein wichtiger Schritt hin zu einer effizienten, digitalen und umweltverträglichen Mobilität der Zukunft.

Bundesminister Andreas Scheuer (CSU): „Wir machen Ernst mit der Modernisierung des öffentlichen Verkehrs! Heute hat der Bundesrat zugestimmt: Jeder einzelne Busfahrplan in ganz Deutschland, jede Abfahrtzeit einer U-Bahn, wir stellen alle Infos an einer Stelle bereit. Für die Verkehrsbetriebe ist das ab jetzt verpflichtend. Welche App oder Website Sie auch immer zur Reiseplanung nutzen, „keine Auskunft möglich“ ist damit vorbei. Und das ist erst der Anfang: Nächstes Jahr wird der MDM auch detaillierte Infos zu allen Bahnhöfen und Echtzeitdaten für den gesamten öffentlichen Personenverkehr zur Verfügung stellen. Dank digitalem Boost kommen wir künftig noch schneller und einfacher mit dem klimafreundlichen Nahverkehr von Tür zu Tür – in der Stadt und auf dem Land!“

Die Verordnung konkretisiert auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 (BGBl. I Seite 288) die Bereitstellungspflicht von Daten der Mobilitätsanbieter. Damit wird es deutlich einfacher, Reisen durch mehrere Verkehrsverbünde und mit verschiedenen Verkehrsmitteln zuverlässig zu organisieren. Die Pflichten zur Datenbereitstellung aus dem Personenbeförderungsgesetz treten stufenweise in Kraft.

Deshalb setzt die Mobilitätsdatenverordnung im ersten Schritt die Bereitstellung von statischen Daten im Linienverkehr um. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant schon jetzt, die Mobilitätsdatenverordnung zu erweitern: zum 1. Januar 2022 kommen weitere Datenkategorien und zum 1. Juli 2022 erstmals Echtzeitdaten hinzu.

Zeitgleich arbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen an der technischen Weiterentwicklung des modernen und benutzerfreundlichen MDM zur Mobilithek. Damit wird der Austausch von Daten in Echtzeit deutlich erleichtert. So sollen Dinge wie die Angebotsoptimierung deutlich verbessert werden. Auf der anderen Seite lässt sich so auch leichter bestimmen, welche Züge bei Budgetproblemen durch die Aufgabenträger abbestellt werden können.




Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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