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EVG: Kritik an GDL und DB AG

(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach dem Tarifeinheitsgesetz (TEG) gilt für die gesetzeskonforme Feststellung der Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben der Tag des Abschlusses des Tarifvertrages, also der 16. September 2021. Bahn und GDL haben sich aber darauf geeinigt, das Datum auf den 1. Januar 2022 zu legen. „Ehrliche Sozialpartnerschaft sieht anders aus“, so EVG-Vorstandsmitglied Cosima Ingenschay. Neben ungesetzlichen Absprachen würden zugleich die Beschäftigten weiter auf Konfrontationskurs gehalten.

„Eine Auszählung zum 1.1.2022 ist gesetzeswidrig. Hier wird der GDL bewusst Zeit gelassen, in den Betrieben auf Stimmenfang zu gehen. Der Betriebsfrieden wird weiter gestört.“ Nach dem TEG kommen in den Betrieben nur die Tarifregelungen der Gewerkschaft zum Tragen, die unter den Beschäftigten die Mehrheit organisiert. Im Frühjahr waren 16 Betriebe der GDL zugeschlagen worden, alle anderen über 300 Betriebe des DB-Konzerns der EVG.

Zum damaligen Zeitpunkt habe sich die GDL einer Auszählung verweigert, nun ein Richtungswechsel um 180 Grad und wieder zurück. Die EVG fordert den Vorstand des Konzerns erneut auf, die Auszählung in den Betrieben durchzuführen – und zwar zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt: Das wäre sofort oder mit dem Abschluss des letzten Tarifvertrages, rückwirkend zum 16. September. „Bei einem anderen Verfahren behalten wir uns vor, gerichtlich dagegen vorzugehen“, so Cosima Ingenschay.



Stefan Hennigfeld
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