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DVB: Typzulassung für neuen Triebzug

19.05.23

Anfang Mai erhielt der neue Dresdner Stadtbahnwagen vom Typ NGT DX DD seine behördliche Inbetriebnahmegenehmigung vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen (LASuV). Damit können die Fahrzeuge vom bisherigen Testbetrieb in den regulären Liniendienst wechseln. Für Fahrgäste ändert sich dabei aber nichts. Die erfolgreich erteilte Inbetriebnahmegenehmigung ist im weitesten Sinn vergleichbar mit der allgemeinen Betriebserlaubnis für einen neuen PKW-Typ, die vom Kraftfahrzeugbundesamt erteilt wird.

Im Fall der Dresdner Stadtbahnen erteilt aber das LASuV als fachlich zuständige technische Aufsichtsbehörde diese Genehmigung. Nun besitzen die neuen Stadtbahnwagen ihre offizielle Typzulassung. Die Genehmigung wurde am Wagen 232 903, der die aktuellste Softwareversion besitzt und bei dem die im Zuge der Inbetriebnahme notwendigen Fahrzeugeinstellungen vorgenommen wurden, erteilt.

Das Fahrzeug dient jetzt als Referenz für die Feinjustierung aller anderen Wagen dieses Typs. Neben einer umfangreichen Dokumentation und geforderten Konformitätserklärungen des Herstellers gehört zur Abnahme auch die Anbringung eines Fabrikschildes, auf dem die wichtigsten Herstellerdaten zu lesen sind. Auf Basis dieser Serienzulassung wird jedes Fahrzeug aber noch einmal einzeln abgenommen. Die ebenfalls bestellten Zweirichtungsfahrzeuge werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgenommen.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de