12.06.23
Das Land Baden-Württemberg fördert bedarfsorientierte Angebotes, um Lücken um öffentlichen Verkehrsnetz zu schließen. Jüngst wurde das Programm neu aufgelegt. Laut der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg können die kommunalen Aufgabenträger jeweils mit bis zu zwei Millionen Euro bei der Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angeboten unterstützt werden. Die Stadt- und Landkreise können bis zum 29. September 2023 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen.
Verkehrsminister Winfried Kretschmann (Grüne): „Mit On-Demand-Verkehren können wir den öffentlichen Nahverkehr auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen. Denn je dünner eine Region besiedelt ist, desto schwieriger ist es, den ÖPNV wirtschaftlich zu betreiben. Das neu aufgelegte Programm bietet ein passgenaues Instrument zum Ausbau dieser Verkehre.“
Vorgesehen sind zwei Varianten: Für Vorhaben, bei denen die Verkehre im kommunalen Design ausgestaltet sind, werden bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sofern der Antragssteller allerdings eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen bwegt-Landesdesign sicherstellt, kann der Zuschuss auf maximal zwei Millionen Euro erhöht werden. Ziel ist es, in Kombination auf bestehenden Linien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 5 Uhr und 24 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7 Uhr) bereitzustellen und somit einer Mobilitätsgarantie im ÖPNV näher zu kommen.
Dabei wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Bahn- oder Regiobuslinien angestrebt, um Anschlüsse mit bestmöglichen Umsteigezeiten sicherzustellen. Die Bürger sollen das neue Verkehrsangebot über Internet, App und Telefon buchen können. Im Vergleich zur letztjährigen Förderrichtlinie „On-Demand-Verkehre 2022“ gibt es einige Neuerungen. Möglich ist es nun, die On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe zu erweitern.
Dadurch sind die Antragstellerinnen und Antragsteller flexibler. Auch im Hinblick auf die Förderquote und die Fördersumme wurden Anpassungen vorgenommen. So können Aufgabenträger bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu sechzig Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abrufen. Im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu zwanzig Prozent der Kosten möglich.
In den kommenden Jahren wird eine landesweite Mobilitätsgarantie im öffentlichen Nahverkehr angestrebt. Hierfür werden alle Orte in Baden-Württemberg künftig von fünf Uhr früh bis Mitternacht erreichbar sein. Um die Mobilitätsgarantie auch zu Zeiten schwacher Nachfrage umzusetzen, sollen dann verstärkt eben auch On-Demand-Angebote zum Einsatz kommen. Das Förderprogramm reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein mit denen die Landesregierung den Ausbau des Nahverkehrsangebots unterstützen möchte.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de