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VCD kritisiert Fahrgastrechte-Abbau

13.06.23

Am 7. Juni trat die Neufassung der Verordnung 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie gilt in den Fernzügen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).

Alexander Kaas-Elias, Bahnsprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, kommentiert die Änderungen: „Die wesentliche Änderung betrifft die Entschädigung im Fall einer Verspätung. Gleich bleibt, dass ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent und ab zwei Stunden fünfzig Prozent des Ticketpreises erstattet werden. Aber: Bahnunternehmen müssen ab dem 7. Juni nur noch dann einen Teil des Ticketpreises rückerstatten, wenn keine höhere Gewalt Grund für die Verspätung ist. Als höhere Gewalt gelten zum Beispiel Unwetter oder das (Fehl-)Verhalten von Fahrgästen, wie unbefugtes Betreten der Gleise oder Sabotage. Mit Blick auf die Kundenfreundlichkeit ist das ein Rückschritt, denn in vielen Fällen wird eine Entschädigung damit ausbleiben.“

Vor allem hält er eine Kette mit verschiedenen Eisenbahnunternehmen für problematisch. Kaas-Elias: „Reise ich mit mehreren Bahnunternehmen an mein Ziel, habe ich nach wie vor ein Problem, wenn sich einer der Züge verspätet und ich dadurch meinen Anschlusszug verpasse. Das Bahnunternehmen des verspäteten Zuges muss zwar die Entschädigung übernehmen, aber wie ich ohne Zusatzkosten an mein Ziel komme, hängt von der Kulanz der anderen Bahnunternehmen ab.“

Auch das Deutschlandticket sieht er hier problembehaftet: „Wenn ich einen ICE verpasse, weil ich mit diesem Ticket in einem verspäteten Regionalzug angereist bin, will die Deutsche Bahn meine Verspätungen nicht mehr anerkennen. Damit die Bahn bei allen Verspätungen nicht weiter an Attraktivität verliert, wäre sie gut beraten, eine Kulanzregelung zu finden. Denn auch ohne die Pflichtklausel steht es jedem Verkehrsunternehmen frei, eine kundenfreundlichere Regelung umzusetzen.“

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de