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Kabinett beschließt Gesetzesnovelle

16.06.23

Das Bundeskabinett hat letzte Woche die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das rund 33.800 Kilometer lange Schienennetz des Bundes. Dessen bisherige Ausgestaltung – insbesondere die finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung – hat sich in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen. Dies soll im Zuge des geplanten Gesetzesentwurfs beseitigt werden. Im Gesamtnetz und insbesondere auf den geplanten Hochleistungskorridoren soll zudem ein optimierter Mitteleinsatz eine höhere Kapazität und dauerhafte Verfügbarkeit ermöglichen.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Das Netz muss schnellstmöglich wieder in Schuss kommen, damit die Schiene ihre Wirkung als klimafreundlicher Verkehrsträger endlich voll entfalten kann. Anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, können Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden.“

Der Bund kann sich auch an den Kosten der Instandhaltung beteiligen. Dies trägt dazu bei, dass das Netz in den sogenannten Hochleitungskorridoren hoch leistungsfähig und dauerhaft verfügbar ist. Der Bund kann zukünftig auf Grundlage des BSWAG IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de