Jobportal für die Bahnbranche & ÖPNV

Bundeskartellamt stärkt Fahrausweisvertrieb

06.07.23

Das Bundeskartellamt hat in einer Entscheidung zum Fahrausweisvertrieb für Eisenbahnen wichtige Beschlüsse gefasst. Beispielsweise hat es festgelegt, wie Vertriebsprovisionen berechnet werden müssen, um ein nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen. Echtzeitdaten müssen geteilt werden, Rabatt- und Werbeverbote bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben, Rabatt- und Werbeverbote bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben.

Mofair-Geschäftsführer Matthias Stoffregen: „Die Kartellamtsentscheidung stellt klar, dass die DB bisher ihre Stellung missbraucht hat – zu Lasten anderer Verkehrsunternehmen und unabhängiger Vertriebsportale, vor allem aber zu Lasten der Fahrgäste. Denn schnell und bequem an den richtigen Fahrausweis zu kommen, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für mehr Fahrgäste auf der Schiene. Mit der Entscheidung zu den Provisionen können andere Anbieter ihre Portale und Apps kundenorientiert weiterentwickeln. Jetzt kommt es darauf an, dass der europäische und der deutsche Gesetzgeber die verbleibenden Fragen zum Datenaustausch, zur Regulierung großer Portale und zum Bahn-Fernverkehrstarif zügig und konsequent regeln.“

Mittlerweile Seit dem Herbst 2019 lief das Verfahren des Bundeskartellamts gegen die Deutsche Bahn und ihre Tochtergesellschaften wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Im April 2022 hatten die Wettbewerbshüter bereits festgestellt, dass es diesen Missbrauch gibt und die DB deswegen abgemahnt.

Zwischenzeitlich hat die DB den Zugang zu Echtzeitdaten teilweise ermöglicht – dies allerdings nur, weil die europäische Fahrgastrechteverordnung 2021/782/EU am 7. Juni 2023 geltendes Recht wurde und die DB nicht mehr anders konnte. Aber auch hier nutzt sie jede Möglichkeit, es den Partnern so schwer wie möglich zu machen, z. B. indem sie den Datenzugang mit hohen Gebühren belegt.

Das Bundeskartellamt hat nun mit seiner Entscheidung die andernorts in der Regulierungsökonomie üblichen „long range average incremental costs“ (LRAIC) zur Grundlage künftiger Provisionsregelungen gemacht und schafft damit Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die Werbe- und Rabattverbote müssen aufgehoben werden, die Pflicht zum Datenaustausch wird gegenüber der EU-Fahrgastrechteverordnung ausgeweitet.

Schwere Kritik indes kommt von der DB AG selbst. Der nun erlassene Beschluss verpflichtet die DB, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für die DB bieten.

Bei der DB AG heißt es: „Hinter den Online-Plattformen stehen oftmals kapitalkräftige US-Großbanken, weltweit agierende Vermögensverwaltungsgesellschaften und Fonds. Zudem verpflichtet der Beschluss die DB unter anderem auch, ihre markenrechtlich geschützten Begriffe und Vertriebskanalbezeichnungen wie DB Navigator und bahn.de für das Suchmaschinenmarketing der Online-Plattformen freizugeben.“

Die DB AG fürchtet, dass wenn jemand gezielt nach bahn.de in einer Suchmaschine sucht, künftig bei unabhängigen Vertriebsplattformen landen könnten. Der Beschluss des Bundeskartellamts hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für die DB AG. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. So verfügt die DB mit bahn.de und der App DB Navigator selbst über leistungsstarke und erfolgreiche Vertriebsplattformen, in deren Ausbau sie weiter investieren möchte.

Der DB AG werden finanzielle Mehrbelastungen auferlegt, die im schlimmsten Fall zu höheren Ticketpreisen und weniger Investitionen führen. Die Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Kerstin Haarmann, erwartet nach der heutigen Kartellamts-Entscheidung mehr Transparenz beim Kauf von Bahntickets, bessere Möglichkeiten zum Preisvergleich, ein vielfältigeres Angebot und mehr Beratungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Ticketkauf im Reisebüro.

Haarmann: „Wenn die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestandskräftig wird, d.h. entweder gerichtlich bestätigt oder nicht angefochten, können Anbieter von Mobilitätsplattformen zum Beispiel Echtzeitdaten zum Fahrtverlauf erhalten. Auch bekommen sie weitere relevante Daten, um auf ihren Portalen den Kunden mindestens den gleichen Service für ihre Zugreise anbieten zu können wie der DB Vertrieb, das heißt Buchung und Information.“

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de