Jobportal für die Bahnbranche & ÖPNV

SWEG: Nachzahlung im August

09.08.23

Im Nachgang des Tarifabschlusses vom 4. April 2023 haben sich die GDL und die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) auf einen Tarifvertrag verständigt, der wichtige Entgelttatbestände regelt. Mit dem Tarifabschluss am 4. April 2023 wurde für die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) eine rückwirkende Entgelterhöhung von 4,8 Prozent zum 1. Januar 2022 vereinbart. Nun haben sich GDL und SBS über einen Tarifvertrag verständigt, der die Nachzahlung der Entgelterhöhungen für das Kalenderjahr 2022 regelt.

Dazu werden die erhöhten Monatstabellenentgelte, auf die die Arbeitnehmer bereits im Kalenderjahr 2022 Anspruch gehabt hätten, mit den bereits ausgezahlten Monatstabellenentgelten verglichen und die Differenz mit der Entgeltzahlung im Monat August 2023 zur Auszahlung gebracht. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer 100 Euro. Dieser soll die höhere Steuerlast im Kalenderjahr 2023, die durch die nachgeholte Zahlung der Entgelterhöhungen entsteht, ausgleichen.

Arbeitnehmer, die nicht im gesamten Jahr 2022 oder nur in Teilzeit beschäftigt waren, erhalten diesen Betrag anteilig. Für Auszubildende wurde anstelle einer genauen Rückberechnung eine Nachzahlung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 650 Euro vereinbart. Zusätzlich zur Nachzahlung wurde eine Erholungsbeihilfe für das Kalenderjahr 2023 vereinbart. Diese beträgt für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer 156 Euro und 78 Euro für den Auszubildenden.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de