04.12.23
Mit dem letzte Woche gefassten Beschluss des Bundesrates über das Beschleunigungsgesetz bekommt der Deutschlandtakt Gesetzeskraft. Bundestag und Bundesrat haben damit ausdrücklich sämtliche für die Umsetzung des Deutschlandtakts konkret erforderlichen Bauvorhaben in das Gesetz aufgenommen, um die Voraussetzungen zur raschen Planung und raschen Verwirklichung des Deutschlandtakts zu schaffen.
Zu den damit vom Gesetzgeber gebilligten Bauvorhaben gehören auch die umstrittenen Bahn-Neubaustrecken Hamburg – Hannover, Hannover – Bielefeld und der Brenner-Nordzulauf. Die damit gebilligten Bauvorhaben für den Deutschlandtakt sollen mehr und schnellere Güterzüge, halbstündliche Fernverkehrszüge und eine Vertaktung mit dem Nahverkehr möglich machen, indem Engpässe beseitigt werden. Die Abstimmung der Fahrpläne wird ermöglichen, dass Bürger auch aus den Regionen gute und sichere Anschlüsse bekommen und von den Investitionen in das Schienennetz profitieren.
Gleichzeitig ordnet das Gesetz den Deutschlandtakt nahtlos in das europäische Hochleistungs-Schienennetz für Personen und Güter ein. Ausdrücklich macht der Gesetzestext deutlich, dass der Deutschlandtakt ein Gesamtkonzept ist. Mit der Bündelung von Projekten, etwa für die Verbindungen Dortmund – Berlin oder Frankfurt – München macht das Bundesschienenwege-Ausbaugesetz künftig deutlich, dass Einzelteile daraus nicht aufgrund örtlicher Betroffenheit herausgebrochen werden dürfen.
Die Initiative Deutschlandtakt und die Verbände Pro Bahn und VCD sehen darin einen entscheidenden Fortschritt. Für diesen Fortschritt hat sich die Initiative Deutschlandtakt unter Führung von Hans Leister, fachkundige Bürger, Verbände und Institutionen seit 2008 mit Erfolg eingesetzt. Gleichzeitig ordnet das Gesetz den Deutschlandtakt erstmals in das europäische Netz für schnelle Reise- und Güterzüge ein und schafft für internationale Hochleistungsstrecken besondere Beschleunigungen.
So müssen Pläne binnen vier Jahren genehmigt werden, andernfalls darf ohne Genehmigung gebaut werden. Die betreffenden Strecken sind im Gesetz selbst aufgeführt. Seit 2016 hat die Bundesregierung den Deutschlandtakt als zukunftsweisendes Gesamtkonzept für einen effizienten Schienenverkehr auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeln lassen und im „Zukunftsbündnis Schiene“ einen breiten Konsens über Grundlagen, Ziele und Einzelprojekte erreicht. „Maßgeblich für Einzelprojekte war der größtmögliche Nutzen im Gesamtnetz“, erläutert Bernhard Wewers von der Initiative Deutschlandtakt.
„Dieser Nutzen lässt sich nur erzielen, wenn der Fahrplan für das Schienennetz von Flensburg bis Dresden und von Aachen bis zu den Alpen durchgeplant wird. Für den Schienenverkehr muss erst der Fahrplan als Ziel feststehen, bevor Baumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fahrgäste und die deutsche Wirtschaft daraus den größten Nutzen ziehen.“ In die Diskussion über die Ziele des Deutschlandtakts waren auch die Bundesländer an maßgeblicher Stelle eingebunden.
„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt, dass der breite Konsens über den Deutschlandtakt auch weiterhin besteht und es keinen Anlass gibt, über einen ‚anderen‘ Deutschlandtakt zu diskutieren“, erklärt Bernhard Wewers. „Dieser breite Konsens kommt auch in einer Entschließung des Bundestages vom 20. Oktober 2023 zum Ausdruck.“
Der Fahrgastverband Pro Bahn sieht in dem jetzt bestätigten Gesetz die Grundlage dafür, dass die Fahrgastzahlen auf der Schiene verdoppelt werden können. „Umsteigen werden Bürger nur, wenn sie schnell und pünktlich ans Ziel gelangen. Mit langsamer Fahrt auf historischen Bahnlinien ist die Bahn auf vielen Strecken heute nicht konkurrenzfähig“, erklärt Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender bei Pro Bahn und aktives Mitglied der Initiative Deutschlandtakt. „Investitionen in ein zukunftsfähiges Schienennetz sind unerlässlich, um gegenüber Pkw und Flugzeug attraktiver zu werden.“
Mit dem Gesetzesbeschluss hat die Bundesregierung die Grundlage erhalten, die Planung aller Deutschlandtakt-Projekte für den Fern- und Güterverkehr fortzusetzen oder, soweit noch nicht geschehen, neu zu beginnen. Dies gilt insbesondere auch für umstrittene Projekte, für die Gegner bisher behauptet hatten, die Bundesregierung hätte die Planung nicht in Auftrag geben dürfen, dies betrifft insbesondere die Projekte Hamburg – Hannover und Hannover – Bielefeld.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de