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DB AG: Neue Klage gegen GDL

08.01.24

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, gerichtlich klären zu lassen, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) durch die Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train eG ihre Tariffähigkeit verloren hat. Eine entsprechende Feststellungsklage hat der Konzern Anfang Januar beim hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht. Hintergrund sind personelle Verflechtungen und schwere Interessenkonflikte.

Die DB AG unterstellt der Fair Train eG der GDL so nahe zu stehen, dass man einen „Tarifvertrag mit sich selbst“ abgeschlossen hätte. Darüber hinaus würden aktuelle Forderungen der GDL die Fair Train eG bevorzugen und der DB AG schaden. DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Die GDL tritt gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft auf. Was ist sie denn nun? Leider verweigerte die Lokführergewerkschaft bisher am Verhandlungstisch die Klärung dieser entscheidenden Frage. Da sie die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die weiteren Termine abgesagt hat, sind wir jetzt zu diesem Schritt gezwungen. Wir müssen rechtssicher wissen, ob wir einen handlungsfähigen Tarifpartner haben. Schließlich befinden wir uns in einer laufenden Tarifrunde.“

Die DB geht aktuell davon aus, dass die GDL durch die Gründung der Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Die DB AG gibt an, dass „mehrere rechtliche Stellungnahmen“ die Auffassung des Konzerns „einhellig unterstützen“. Wer diese rechtlichen Stellungnahmen in wessen Auftrag und gegen wessen Bezahlung geschrieben hat, bleibt offen. Ob die DB AG selbst entsprechende Gutachten beauftragt hat, ist nicht nachvollziehbar. Wird die Auffassung der DB vom Gericht bestätigt, dann kann die GDL keine wirksamen Tarifverträge mehr schließen: Weder mit der DB noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Und: Die GDL dürfte nicht mehr zu Streiks aufrufen, weil das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht umsetzbar wäre. Die Tarifunfähigkeit kommt laut DB unter anderem durch die personellen und organisatorischen Verflechtungen in den Führungspositionen von GDL und der Fair Train eG zustande. Die Gewerkschaft wurde mit der Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft gleichzeitig auch Arbeitgeber und hat quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und geschlossen.

Das ist nach Auffassung der DB AG ein unzulässiges In-sich-Geschäft mit erheblichen Interessenkonflikten, denn die handelnden Personen bei der GDL und der Fair Train eG sind größtenteils dieselben. Damit sei die sogenannte Gegnerunabhängigkeit der Gewerkschaft nicht mehr gewahrt. Zudem habe die GDL bei der Vorstellung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft unmissverständlich klargemacht, dass sich die Fair eG Train ausschließlich gegen die DB richte, weil nur von dort Lokführer abgeworben werden sollen.

Hintergrund ist: Die im Umfeld der GDL gegründete Fair Train eG soll Lokomotivführer einstellen, die gleichzeitig auch Mitglied der Genossenschaft wären. Diese wiederum würde die Leute im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung dann wiederum an die Eisenbahnverkehrsunternehmen ausleihen. Bislang spielt die Fair Train eG keine nennenswerte Rolle auf dem Markt, ob sich das ändern wird, bleibt abzuwarten. Ebenfalls unklar ist, woher die Information stammt, dass die Fair Train eG Bewerbungen von Lokomotivführern, die derzeit außerhalb des DB-Konzerns beschäftigt sind, automatisch ablehnen würde.

Dennoch ist für die DB AG klar: „Das ist nicht nur wettbewerbsrechtlich fragwürdig, sondern ebenfalls ein schwerer Interessenkonflikt: Gründungs- und Aufsichtsratsmitglieder des Leiharbeitgebers Fair Train führen aktuell Tarifverhandlungen mit der DB. In anderen Worten: Mitglieder einer Unternehmung, die dazu gegründet wurde, der Deutschen Bahn Schaden zuzufügen, führen mit ebendieser DB seit Anfang November Tarifverhandlungen.“

Das nutzt die DB AG auch, um einige GDL-Forderungen neu zu bewerten. Mit der Forderung nach einer 35-Stunden-Woche würden Lokomotivführer noch knapper auf dem Arbeitsmarkt und die Nachfrage bei Leiharbeitsfirmen steigen. Auch die Forderung, Arbeitnehmerkündigungen durch verkürzte Kündigungsfristen zu verkürzen sieht die DB AG in diesem Licht, weil man davon ausgeht, dass so der Wechsel zur Fair Train eG erleichtert werden soll. Allerdings: Auswirkungen auf den für Januar angekündigten Streik hat das jetzige Verfahren keinesfalls. Nach gescheiterten Verhandlungen und einer Urabstimmung ist davon auszugehen, dass diese kurzfristig starten werden.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de