29.01.24
Zugverspätungen stellen vor allem im Frühverkehr oft ein großes Ärgernis für Pendler dar. Die apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) informiert darüber, wie Personen im Besitz eines Klimatickets oder einer Zeitfahrkarte zu ihrer Entschädigung kommen. Grundsätzlich stehen Fahrgästen bei Zugausfällen und Verspätungen Entschädigungszahlungen zu.
Im Fernverkehr erhält man, wenn eine Verspätung am Zielort von mehr als sechzig Minuten absehbar ist, 25 Prozent des Fahrpreises rückerstattet. Ab einer Verspätung von zwei Stunden sind es sogar fünfzig Prozent. Diese Regelung gilt jedoch nur im Fernverkehr und nur für Einzelfahrscheine. Menschen, die den Nahverkehr der Bahn im Frühverkehr nutzen, verwenden in der Regel Zeitfahrkarten (Klimaticket, Monatskarte, etc.).
Bei solchen Fahrscheinen wird nicht die einzelne Fahrt für die Entschädigung herangezogen, sondern ein pauschaler Pünktlichkeitsgrad, der im Regionalverkehr 95 Prozent beträgt (mit Klimaticket Österreich 93 Prozent). Ein Zug gilt dann als verspätet, wenn die Ankunft mehr als fünf Minuten und 29 Sekunden vom Fahrplan abweicht.
Zur Bildung der Entschädigungsbasis werden alle Ankünfte gemessen und in einen Pünktlichkeitsgrad übertragen. Am Ende der Laufzeit der Zeitkarte bzw. des KlimaTickets wird schließlich der Entschädigungsbetrag überwiesen. Das Klimaticket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Wenn der für alle Bahnunternehmen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent für Züge im Regional- und Fernverkehr in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahres
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de