12.03.24
Die Busfahrer im privaten Omnibusgewerbe in Bayern erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 2023 wieder einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag. Am 1. März 2024 hat der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den vom LBO und der Gewerkschaft Verdi im August 2023 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nummer 30 erneut als Anschlusstarifvertrag für die Berufsgruppe Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach dem Tarifvertragsgesetz, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten. Konkret bedeutet dies, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, Anspruch auf den Tariflohn (einschließlich der Schicht- Nacht- und Mehrarbeitszuschläge) des Lohntarifvertrages Nummer 30 haben.
Der Tarifvertrag läuft mindestens bis zum 31. März 2025. „Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags für bayerische Omnibusfahrer haben das Arbeitsministerium und die Sozialpartner des privaten Omnibusgewerbes ein wichtiges Signal gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt“, begrüßt der Vorsitzende der LBO-Tarifkommission, Nico Schoenecker, die Entscheidung.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de