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Verbracherzentrale zu Gepäckverlust

24.05.24

Vor dem Hintergrund der anstehenden Urlaubszeit beschäftigt sich die Verbracherzentrale in Nordrhein-Westfalen mit verlorenen Gepäckstücken im Fernbusverkehr. Nicht selten komme es vor, dass Koffer oder Reisetaschen nicht auffindbar seien. „Denn die meisten Fernbusunternehmen schließen die Haftung für beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck für die gängigsten Fälle in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus”, erklärt Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, damit die nächste Fahrt mit dem Fernbus nicht mit Kleiderkauf am Zielort beginnen muss.

Ein anderer dunkler Koffer ist schnell mit dem eigenen verwechselt. Um versehentliche Mitnahmen durch Dritte zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, entweder einen farbenfrohen oder gemusterten Koffer zu wählen oder seinen Gepäck so zu individualisieren, dass es sich leicht von anderen unterscheiden lässt – zum Beispiel mit einem bunten Kofferband, Aufklebern oder Kofferhüllen. Vorsicht ist dabei mit sehr auffälligen oder unverkennbar hochpreisigen Koffern geboten, da diese möglicherweise ungewollt die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich ziehen könnte, die darin Wertvolles wittern.

Gleiches gilt für übermäßig große Sicherheitsschlösser. Am Gepäckstück sollte ein Schild mit den eigenen Kontaktdaten angebracht sein, um eine Zuordnung im Fall eines Auftauchens an anderer Stelle zu erleichtern. Diese Paketbänder können im Vorfeld ausgedruckt und angebracht werden, inzwischen werden diese zum Teil aber auch vor der Abfahrt am Bus noch ausgegeben. Wichtig hierbei: Sensible Daten wie die Adresse sollten nicht offen sichtbar sein, da Einbrecher daraus potenziell ableiten könnten, wessen Wohnung gerade leersteht.

Außerdem sollte die Zieladresse, also zum Beispiel das Hotel, angegeben werden, damit das Gepäck gegebenenfalls noch dorthin nachgeschickt werden kann. Alternativ zur äußeren Anbringung können die Angaben auch auf einer Karte im verschlossenen Koffer vermerkt sein. Zwar schützt eine solche Kennzeichnung nicht vor Diebstahl, im Falle einer Verwechslung oder versehentlichen Mitnahme stehen die Chancen aber deutlich besser, sein Gepäck zurückzuerhalten.

Im Fall des Verlustes wäre zunächst immer das Fundbüro des jeweiligen Busunternehmens die erste Anlaufstelle. Sollte ein Diebstahl vorliegen, gilt es in jedem Fall, Anzeige bei der Polizei zu erstatten – entweder am Urlaubsort oder auch am Heimatort.

Da Reisende von ihrem Sitzplatz aus ihr Gepäckstück im Bauch das Busses nicht im Blick haben, müssen sie sich darauf verlassen, dass das Buspersonal das Ein- und Ausladen von Gepäck mit gebotener Sorgfalt überwacht. Handelt es sich beim Verlust von Gepäckstücken um grobe Fahrlässigkeit, können Betroffene Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen stellen. Wertgegenstände wie teure Uhren oder Laptops sollten Fahrgäste in jedem Fall am Mann tragen und nicht während der Fahrt einschließen lassen.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de