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Bund fördert Ladeinfrastruktur

28.05.24

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Ab dem 3. Juni können Unternehmen wieder eine Förderung beantragen. Das BMDV-Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transportund Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie z.B. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb investieren wir weitere 150 Millionen Euro in den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur. Die Förderung kommt insbesondere auch der Transport- und Logistikbranche zu Gute. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserer Förderung, da die Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte mit hohen Investitionen verbunden ist. Mit unserer Förderung unterstützen wir bei dem Aufbau einer eigenen Schnellladeinfrastruktur und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.“

Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch Ladepunkte speziell für E-Lkw (unabhängig von der Fahrzeugförderung). Für den Förderaufruf stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund hat das Förderprogramm am 18. September letzten Jahres gestartet. Anträge mit einem Finanzvolumen von insgesamt 12,3 Millionen Euro konnten noch 2023 bewilligt werden. Damit befanden sich rund tausend Schnellladepunkte in der Umsetzungsphase. Im Rahmen des mit der „Kommission Straßengüterverkehr“ vereinbarten Sofortprogramms hat das Ministerium zur Umsetzung der noch offenen Anträge weitere 84 Millionen Euro für die Umsetzung von etwa fünftausend weiteren Schnellladepunkten bereitgestellt. Die Bewilligungen sind am 30. April erfolgt.

Rund die Hälfte des bisherigen Fördervolumens entfällt auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur für den Einsatz von Nutzfahrzeugen. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau. Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de