Jobportal für die Bahnbranche & ÖPNV

SBB: Bodycams haben sich bewährt

20.05.25

Seit September 2024 setzt die Transportpolizei schweizweit Bodycams ein. Nach einem halben Jahr zieht sie eine positive Zwischenbilanz: Die Bodycams haben sich als sinnvolles Einsatzmittel zur Deeskalation von Konflikten und zur Beweissicherung bewährt. Seit der Einführung der Bodycam ist die Häufigkeit von Tätlichkeiten gegenüber Beamten der Transportpolizei im Vergleich zur Vorjahresperiode um 25 Prozent zurückgegangen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Ein abschließendes Fazit zur Einführung der Bodycams wird nach einem Jahr möglich sein.

Von insgesamt 331 getätigten Auslösungen im ersten Halbjahr dienten 107 Aufnahmen als Beweismittel. Davon wurden 15 aufgrund einer entsprechenden Verfügung den Strafuntersuchungsbehörden übergeben. 224 Aufnahmen wurden frühzeitig gestoppt, weil sich die Konfliktsituation nach dem Start der Aufnahmen in vielen Fällen sofort entschärfte – womöglich sind hier schwere Gewaltverbrechen durch die vorhandenen Bodycams effektiv verhindert.

Diese positive Zwischenbilanz spiegelt sich auch in einer internen Umfrage wider. Rund neunzig Prozent der Polizisten bewerten die Bodycams aufgrund der gemachten Erfahrung als sinnvolles Einsatzmittel. Bei knapp zwei Dritteln der angehaltenen Personen konnte allein durch das Ankündigen einer Aufnahme eine Deeskalation erreicht werden – wobei die meisten Personen, mit denen die Polizisten in Kontakt stehen, natürlich von sich aus friedlich sind und es keine eskalierende Situation gibt. Trotzdem:

„Die Einführung der Bodycams war ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden. Wir sind optimistisch, dass sich der positive Trend der ersten sechs Monate fortsetzt“, sagt Michael Perler, Kommandant der schweizerischen Transportpolizei.

Der Einsatz der Bodycams erfolgt im täglichen Präsenz- und Interventionsdienst. Bodycams dienen der Abschreckung von potenziellen Täterinnen und Tätern, der Deeskalation von Konflikten und, wenn nötig, der Aufzeichnung zur gerichtsfesten Beweissicherung. Die Bodycam zeichnet nicht durchgehend auf, sondern wird einsatzbezogen durch die Polizisten ausgelöst, was für das Gegenüber deutlich erkennbar ist. Die Polizisten kündigen die Aktivierung der Bodycam jeweils mündlich an, sofern es die Situation erlaubt. Bei Aktivierung blinken die drei Front-LED rot und ein Signalton ertönt. Auch die zu kontrollierende Person kann die Aktivierung der Bodycam verlangen.

Die aufgezeichneten Videodaten werden auf Servern der SBB in der Schweiz gesichert. Zugriff auf diese Aufnahmen haben ausschließlich spezialisierte Fachkräfte der Transportpolizei zu Beweiszwecken. Eine manuelle Bearbeitung oder Löschung der Aufnahmen ist nicht möglich. Nach hundert Tagen werden die Daten automatisch gelöscht, sofern keine Verfügung der Strafuntersuchungsbehörden zur Herausgabe der Daten vorliegt. Jede Löschung wird dokumentiert, sodass keine willkürliche Vernichtung von Beweismaterial stattfindet.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de