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VDV lud zur ersten Sicherheitskonferenz

28.05.25

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat in der letzten Woche in Berlin zur ersten ÖPNV-Sicherheitskonferenz in Berlin eingeladen. Kernaussage: Man nimmt die Verantwortung der Branche ernst, fordert abe auch eine starke Unterstützung durch die Politik, Polizei und Justiz. Dabei hat der Verband auch ein neues Positionspapier vorgelegt. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Die Branche leistet viel, braucht aber klare Rückendeckung von Politik und den Behörden – und Anpassungen des Rechtsrahmens zum Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal.“

Im Zentrum der VDV-Forderungen stehen fünf konkrete Maßnahmen: Videoaufzeichnung von bis zu dreißig Tagen – um Vorfälle aufklären zu können, auch wenn sie später gemeldet werden, analog zu § 27 Bundespolizeigesetz. Bislang hat man oft nur Speicherzeiten von wenigen Tagen, bevor die Aufnahmen unwiderruflich gelöscht werden. Damit das nicht passiert, sollen Opfer von Straftaten künftig einen Monat Zeit haben, Anzeige zu erstatten. Schwarzfahren muss ein Straftatbestand bleiben – um Personal bei Fahrausweiskontrollen zu schützen und Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.

Schwerpunktkontrollen zeigen regelmäßig: Unter den kontrollierten Personen ohne gültiges Ticket befinden sich auch polizeilich gesuchte Täter. Die Straftatbestandsregelung ist aus Sicht des VDV ein wichtiger Hebel für Sicherheit und Ordnung. Üblicherweise werden Schwarzfahrer erst beim dritten mal angezeigt, im Gegenzug werden die Verfahren dann aber üblicherweise nicht mehr eingestellt. Im Extremfall ist es sogar möglich, dass Menschen wegen notorischer Schwarzfahrerei ins Gefängnis einrücken müssen.

Fahrausweisprüfer und Fahrpersonal sollen gesetzlich besser geschützt werden – durch eine Erweiterung des § 115 StGB auf diese Berufsgruppen. Hierbei geht es um Angriffe oder Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Das betrifft aktuell etwa Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter. Mitarbeiter von Eisenbahnunternehmen oder im kommunalen ÖPNV sind (aktuell) nicht darin enthalten. Hier fordert der VDV den Gesetzgeber auf Bundesebene auf, die Regelungen noch einmal zu verändern.

Man fordert zudem konzertierte Sicherheitspartnerschaften mit Polizei, Justiz, Ordnungsbehörden und Sozialträgern stärken – für gemeinsame Lagebilder, Präsenz, Hilfeangebote. Insbesondere Bahnhöfe sind oftmals in verschiedene Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, wenn die Stadtbahnanlagen in den Bereich der Landespolizei fallen, für die Anlagen der DB AG jedoch die aus der alten Bahnpolizei hervorgegangene Bundespolizei ist. Der letzte Punkt ist die finanzielle Förderung sicherer Bahnhöfe und Haltestellen durch die öffentliche Hand. Das betrifft vor allem die Beleuchtung, Sauberkeit, Übersichtlichkeit und die Notrufsysteme.

Oliver Wolff: „Sicherheit im ÖPNV ist ein zentrales Versprechen – gegenüber unseren Fahrgästen, aber genauso gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst. Die Branche stellt sich der Debatte, wir leisten sehr viel. Aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Wir brauchen klare gesetzliche und ordnungspolitische Rückendeckung. Und wir brauchen einen breiten öffentlichen Diskurs, der auf Fakten basiert – nicht auf Vorurteilen.“

Die Verkehrsunternehmen und -verbünde investieren seit Jahren in die Sicherheit: Mit Videoüberwachung, Sicherheits- und Prüfpersonal, Deeskalationstrainings, Notrufeinrichtungen und einer Vielzahl technischer Maßnahmen. Dennoch bleibt der Handlungsspielraum begrenzt: Sie haben kein Hausrecht an Haltestellen im öffentlichen Raum. Oftmals können die Verkehrsunternehmen dort zwar per Konzession oder Dienstleistungsauftrag zum Fahrgastwechsel halten, dennoch bleibt es kommunales Eigentum.

Die Verkehrsunternehmen haben zudem keine hoheitlichen Befugnisse zur Durchsetzung von Recht und Gesetz. Die Mitarbeiter haben allenfalls Jedermannsrechte im Sinne von Notwehr und Nothilfe. Auch die finanziellen Ressourcen sind beschränkt, gerade was die Finanzierung von Sicherheitspersonal betrifft.

Gleichzeitig gilt die allgemeine Beförderungspflicht, insbesondere auch dann wenn Leute einschlägig bekannt sind und regelmäßig für Ärger sorgen. „Wir brauchen eine ehrliche politische Diskussion. Der ÖPNV ist kein Kriminalitätsschwerpunkt – aber die subjektive Unsicherheit vieler Menschen ist real. Deshalb müssen wir nicht nur in Technik, sondern vor allem in Präsenz, Kommunikation und Kooperation investieren“, so Oliver Wolff abschließend.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de