16.06.25
Im aktuellen Referentenentwurf zum Errichtungsgesetz für das neue 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen sind bereits erste grundsätzliche Regelungsnormen getroffen worden. So sollen die Mittel aus dem Sondervermögen unter anderem nur für zusätzliche Investitionen und nicht für bereits laufende Maßnahmen genutzt werden dürfen.
Ein gemeinsames Positionspapier von BSN, VDV, Pro Bahn, dem Verband Güterbahnen und Mofair fordert eine verbindliche Mittelzuweisung für die Eisenbahninfrastruktur sowie eine gesetzliche Klarstellung, dass es sich beim Sondervermögen um einen Zusatz zum Regelhaushalt handelt. Die Mittel müssen daher unabhängig vom Haushaltsjahr verwendet werden können.
„Aus Sicht der Aufgabenträger ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die künftigen gesetzlichen Regelungen zur Mittelverwendung aus dem Sondervermögen die notwendige Flexibilität mitbringen, damit das Geld sinnvoll und zielgerichtet am Bedarf eingesetzt werden kann“, erklärt BSN-Präsident Thomas Prechtl. Dafür brauche man die Planungssicherheit, dass zugesagte Summen nicht nur für einzelne Haushaltsjahre gelten, sondern für den kompletten Bereitstellungszeitraum. „Nur so ist es möglich, Infrastrukturprojekte, die in der Regel längere Planungs- und Umsetzungszeiträume haben, sinnvoll aufzusetzen.“
Entsprechende Regelungen seien schon einmal bei einem Sondervermögen des Bundes verankert worden – nämlich bei jenem Sondervermögen für die Bundeswehr. Auch zur Höhe des auf die Schiene entfallenden Anteils aus dem Sondervermögen beziehen die Verbände Stellung. Sie fordern eine verbindliche Mittelzuweisung für die Eisenbahninfrastruktur von mindestens 130 Milliarden Euro.
„Die DB InfraGO hat einen Mindest-Investitionsbedarf für die Schiene von 320 Milliarden Euro bis 2036 errechnet. Würde der aktuelle Regelhaushalt bis dorthin fortgeschrieben werden, ergäbe sich ein zusätzlicher Bedarf von 130 Milliarden Euro, der aus dem Sondervermögen benötigt würde. Umso wichtiger ist es, dass im Gesetzentwurf eindeutig klargestellt wird, dass alle Mittel aus dem Sondervermögen zusätzlich zum Regelhaushalt zur Verfügung gestellt werden“, so BSN-Präsident Thomas Prechtl.
Darüber hinaus sei es aus Sicht des BSN wesentlich, dass alle Investitionsmittel für die Schiene zentral in einem Infrastrukturfonds gebündelt werden. Außerdem dürften im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung des Sondervermögens keine weiteren Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO vorgesehen werden.
Dies habe in der Vergangenheit stets zu Trassenpreiserhöhungen geführt, erklärt Prechtl. „Was hilft eine teure neue Infrastruktur, wenn am Ende wegen zu hoher Trassenpreise keine Züge mehr darauf fahren? Es ist daher jetzt dringende Aufgabe des Bundes, für die Zukunft der Schiene ohne Wenn und Aber alle Signale auf grün zu stellen. Eigenkapitalerhöhungen der DB InfraGO haben bislang immer dafür gesorgt, dass die Trassenpreise steigen und genau das solle vermieden werden.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de