07.08.25
Es ist natürlich schön, wenn der DB-Konzern sich durch eine Einmalmaßnahme, in dem Fall den Verkauf von Schenker, in Teilen entschulden kann. Aber zur Wahrheit gehört auch, das spricht Peter Westenberger vom Güterbahnverband zurecht an, dass der Nettoschuldenabbau geringer war als der Verkaufserlös von Schenker und das ist nicht gut. Das heißt nämlich, dass die Verschuldung weiter steigt und inzwischen haben wir auch keine Null- und Niedrigzinsen mehr im Euroraum, d.h. die künftigen Kosten für den Schuldendienst werden ebenfalls zu einem massiven Risiko.
Wenn ein Drittel der Fernverkehrszüge verspätet ankam, dann haben wir darüber hinaus auch ein massives Problem, denn wer will mit einer Eisenbahn fahren, von der man nicht weiß, ob und wenn ja wann sie ankommt? Stellwerksstörungen, defekte Weichen, ausgefallene Signale: Die Infrastruktur verfällt, während man auf der Verkehrsseite mit eigenen Problemen zu kämpfen hat. Dass es im Fernverkehr oft schlechter aussieht wie im Nahverkehr liegt daran, viele werden jetzt aufschreien, dass im Fernverkehr keinen Aufgabenträger gibt.
Es gibt niemanden, der bei fortgesetzten Schlechtleistungen ökonomischen Druck ausübt, man muss bei niemandem zum Rapport erscheinen, wenn es nicht läuft und auch sonst fehlt die Kontrollinstanz. Dabei zeigt sich in den vergangenen mehr als dreißig Jahren überdeutlich, dass sich ein flächendeckender Fernverkehr ohnehin nicht aus den Fahrgelderträgen allein finanzieren lässt. Man kann einer DB Fernverkehr AG ja nicht mal verübeln, wenn man bestimmte defizitäre Zugleistungen einstellt oder aber wiederum beim Aufgabenträger die Hand aufhält und sagt: Wir könnten Nahverkehrsfahrgäste mitnehmen, aber dann muss Geld fließen. Das Geld fließt, Qualitätskontrolle gibt es nicht und der eine oder andere Deal, den bestimmte Aufgabenträger mit der DB AG angestrebt haben, ist auch an den Vergabekammern gescheitert.
Nichtsdestotrotz brauchen wir eine klare Regelung für den Fernverkehr, wie sie in Artikel 87e des Grundgesetzes vorgesehen ist. Dort ist nämlich der Bund in der Pflicht, das nähere regelt ein Bundesgesetz – ein solches wurde bereits 2008 und 2017 im Bundesrat verabschiedet, jedoch nie im Bundestag debattiert. Das ist auch der Grund, wieso die Initiative Deutschlandtakt irgendwann nicht mehr weitergekommen ist, weil man nicht aussprechen wollte, dass die reine Eigenwirtschaftlichkeit im Fernverkehr nicht funktioniert, um die DB AG nicht verärgern.
Diese DB AG, auch davon bin ich überzeugt, hat heute schon Planungen in der Schublade, eine Kampagne zu fahren, mit dem Ziel, den Konzern auf Kosten des Bundeseisenbahnvermögens zu entschulden. In den nächsten Jahren sind noch einmal Investitionen fällig, aber danach wird genau diese Kampagne starten, denn es ist nicht absehbar, wie sonst die DB AG wieder in wirtschaftlich ruhigeres Fahrwasser kommen kann. Diese Kampagne wird in einigen Jahren allgegenwärtig sein und die Branchenakteure sollten sich darauf vorbereiten.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de