12.08.25
Erstklässler und Fünftklässler, die nach den Sommerferien eine Grundschule oder weiterführende Schule besuchen, bieten die Verkehrsunternehmen im Westfalentarif das Eltern-Kind-Ticket an. Es wird in der Regel über die jeweiligen Schulen ausgegeben und ist in einen Flyer integriert, muss ausgeschnitten und vor Fahrtantritt im Bus, im Zug, in der Stadtbahn oder am Bahnhof entwertet werden. Auf der Rückseite sind vorab der Wohn- und Schulort einzutragen.
Das Eltern-Kind-Ticket berechtigt einen Erwachsenen in Begleitung eines Kindes im Alter zwischen sechs und 14 Jahren zu einer Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohn- und Schulort in der zweiten Klasse des ÖPNV im Westfalentarif. Auf der Hinfahrt ist das Ticket nur in Begleitung eines Kindes gültig, auf der Rückfahrt kann der Erwachsene auch allein fahren. Die Fahrt zur Schule steht für viele Kinder auch symbolisch für die Fahrt in einen aufregenden, neuen Lebensabschnitt.
Die Strecke bis zur Schule gemeinsam kennenzulernen, einen Umstieg stressfrei zu üben und den ersten Schultag problemlos zu meistern, vermittelt Sicherheit und ein gutes Gefühl von „Ich kann das!“ So werden Selbstwertgefühl und Selbständigkeit gefördert, Ängste und innere Hürden abgebaut. Die Umwelt wird entlastet, weil Elterntaxis, also Fahrten mit dem eigenen Pkw, überflüssig werden. Ganz nebenbei erlernen die Jüngsten ein angemessenes Verhalten im ÖPNV und im Straßenverkehr.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de