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D-Ticket: VDV zur Einnahmeaufteilung

22.10.25

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht einen wichtigen Schritt in der Entscheidung des Deutschland-Ticket-Koordinierungsrats, einem Gremium aus Vertretern von Bund und Ländern, die so genannte Stufe 2 der Einnahmeaufteilung beim Deutschland-Ticket rückwirkend zum September 2025 einzuführen.

„Mit der Umsetzung der zweiten Stufe, einer Verteilung der Einnahmen aus dem Deutschland-Ticket nach Postleitzahlen, kommen wir endlich weiter in Richtung einer leistungsgerechteren Einnahmeaufteilung. Daher begrüßen wir diesen Beschluss von Bund und Ländern ausdrücklich. Gleichzeitig müssen auf dem weiteren Weg zu einer rechtssicheren Einnahmeaufteilung beim Deutschland-Ticket noch viele Fragen geklärt und maßgebliche Entscheidungen getroffen werden. Warum nicht das ganze Jahr 2025 in dieser Logik abgerechnet wird, erschließt sich uns nicht“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Im Rahmen einer Sondersitzung hatten die Verkehrsminister am 18. September eine Reihe von wichtigen Entscheidungen für die Planbarkeit und Zukunftsfähigkeit des Deutschland-Tickets getroffen: Bund und Länder stellen demnach von 2026 bis 2030 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Deutschland-Ticket bereit.

Zudem soll die Übertragbarkeit nicht verbrauchter Bundesmittel auf die Folgejahre festgeschrieben werden, sodass die Überjährigkeit der Mittel auch hier sichergestellt wird. Das Geld, das am 31. Dezember nicht ausgegeben worden ist, fließt somit nicht automatisiert in den laufenden Bundeshaushalt zurück. Eine gemeinsame, bundesweite Werbekampagne zusammen mit der Branche soll zudem weitere potentielle Neukunden, vor allem beim Deutschland-Ticket Job, gewinnen.

„Diese Beschlüsse begrüßen wir, weil sie sowohl für die Branche als auch für die Fahrgäste Sicherheit und Perspektiven in Sachen Zukunftsfähigkeit beim Deutschland-Ticket bieten. Allerdings müssen die Beschlüsse aus der Sonder-VMK nun auch Eingang in den Gesetzentwurf des Bundes zur elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes finden. Erst dann haben wir und unsere Kundinnen und Kunden die nötige Gewissheit“, so Wolff weiter.

Neben der beschlossenen Einführung der Stufe 2 bei der Einnahmeaufteilung, sieht der VDV für die Verkehrsunternehmen und Verbünde offene Fragen bei der konkreten Abrechnung, die nun schnell geklärt werden müssen: „Der Ausgleich, den die öffentliche Hand an die Verkehrsunternehmen für die Einnahmeverluste durch das Deutschland-Ticket zahlt, ist für 2025 vernünftig geregelt. Für 2026 stellen sich aber noch Fragen. Die Länder wollen eine Pauschalierung einführen. Dabei muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass der Ausgleich in allen Bundesländern ausreichend ist, um den jeweiligen Anspruch der dortigen Verkehrsunternehmen vollständig zu decken. Durch die Umstellung der Ausgleichssystematik darf es keine Unwuchten geben, bei denen einzelne Verkehrsunternehmen benachteiligt werden“, so Oliver Wolff abschließend.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de