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Schiene.NRW: Kritik aus dem Rheinland

30.10.25

Im Zusammenhang mit der geplanten Gründung des landesweiten Aufgabenträgers Schiene.NRW in Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzliche Kritik von go.Rheinland, Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV). So würden im Falle der angedachten neuen Gesetzgebung bewährte Organisationsstrukturen zerschlagen. Das Land würde sich umfassende Eingriffsrechte sichern, während Verantwortung und Haftung bei den Kommunen verblieben.

In ihrer Stellungnahme stellen die Aufgabenträger und Verbünde zudem klar, dass im Gesetzentwurf suggerierte Synergieeffekte und Verbesserungen nicht zu erzielen sein werden. Transformationskosten für die vom Verkehrsministerium angedachte Anstalt „Schiene.NRW“ sind nicht ermittelt und beziffert. Auch den Gründungstermin zum 1. Januar 2027 hält man für unrealistisch. Flankiert wird das Papier durch bereits im Vorfeld der Stellungnahme erstellte Gutachten.

Diese haben unterschiedliche Schwerpunkte: Der Verwaltungsrechtler Martin Beckmann kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass ein solches Gesetz in der im Entwurf vorliegenden Form gegen die Landesverfassung verstoßen würde. Mehrere Landräte aus dem go.Rheinland-Gebiet haben ihre Klagebereitschaft für den Fall signalisiert, dass am Gesetzentwurf keine tiefgreifenden Anpassungen vorgenommen werden. Die Kanzlei McDermott, Will und Schulte hat sich mit den bestehenden Kreditverträgen für Fahrzeuge der S-Bahn Rheinland und des RRX befasst.

Der Gutachter kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass den Kommunen aus der beabsichtigten Gesetzesänderung erhebliche Risiken aus den durch die Strukturreform anzupassenden Kreditverträgen entstünden. Würden die der Finanzierung zugrundeliegenden Projektstrukturen geändert, erwachse daraus die Möglichkeit für die Banken, die Verträge zu kündigen und neu abzuschließen. Vertragsanpassungen oder Neuabschlüsse würden jedoch erwartbar hohe Mehrkosten für die Kommunen und damit den Steuerzahler bedeuten.

Aus der Vielzahl an juristischen und fachlichen Bedenken ergibt sich zur Überzeugung der Hausspitzen von go.Rheinland, AVV und VRS sowie zur Überzeugung der Verbandsvorsteher die Notwendigkeit erheblicher Anpassungen an dem Gesetzentwurf. Zumal wichtige Anregungen, die im Rahmen der Arbeitskreissitzungen beim Ministerium in den Prozess eingebracht wurden, keine Berücksichtigung fanden, auch nicht bezüglich der Risiken für die kommunalen Kassen oder hinsichtlich alternativer Weiterentwicklungen der Zusammenarbeit für den SPNV zwischen Rhein und Weser.

Bei den vom Verkehrsministerium mehrfach reklamierten „Doppelstrukturen“ bei der Organisation des SPNV in NRW handelt es sich in Wirklichkeit um Parallelstrukturen, die die regionalen Bedarfe entsprechend abbilden und auch zukünftig erhalten blieben – denn die regionale Zuständigkeit ist eben gerade das Gegenteil einer zentralen, landesweiten Organisation.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de