06.11.25
Die Bundesregierung hat letzte Woche den Einwurf den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVSG) beschlossen. Der Entwurf regelt u.a., dass Verkehrsdaten zuverlässig über den sogenannten „nationalen Zugangspunkt“ digital bereitgestellt werden. Dieser nationale Zugangspunkt ist eine Plattform, auch Mobilithek genannt, zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern.
Nach EU-Recht betreibt jeder Mitgliedsstaat einen solchen nationalen Zugangspunkt. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, können dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankert die Mobilithek gesetzlich und sorgt damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU): „Mit dem neuen Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG) schaffen wir die Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität in Deutschland. Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten. Von Baustellen über freie Ladesäulen bis ÖPNV-Auslastung: Mit dem IVSG legen wir gesetzlich fest, dass Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten zentral, einheitlich und leicht zugänglich über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Das verbessert die Verkehrsplanung, fördert Innovationen und trägt zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei.“
Der Entwurf verpflichtet Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie z. B. Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern können so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat. Daten des Verkehrswarndienstes wie z. B. Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssen über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und können auch grenzüberschreitend nun genutzt werden.
Der Entwurf verpflichtet nicht nur Verkehrsunternehmen, bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereit zu stellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen allen Reisenden, vor allem aber solche mit Mobilitätseinschränkung, eine verlässliche Planung.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de