19.01.26
Das Arbeitsgericht Chemnitz hat keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines GDL-Streikaufrufes im Jahr 2024 getroffen. Damals hatte die GDL die City-Bahn mit kurzfristigen, so genannten Wellenstreiks überzogen – und traf damit besonders den sicheren Schülerverkehr. Die City-Bahn war damals vor Gericht gezogen und hatte in einstweiligen Verfahren in der ersten und zweiten Instanz diese Wellenstreiks ohne Ankündigungen im Schülerverkehr untersagen beziehungsweise einschränken lassen.
Diese gerichtlichen Entscheidungen waren allerdings nur für den Tarifkampf 2024 gültig. City-Bahn-Geschäftsführer Friedbert Straube: „Um endgültig und prinzipiell klären zu lassen, was in Deutschland schwerer wiegt – das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Bildungsteilhabe einerseits oder das uneingeschränkte Streikrecht andererseits – ist die City-Bahn vor Gericht gezogen.“
Das Streikrecht generell in Frage zu stellen, war für die City-Bahn nie eine Option. Friedbert Straube: „Uns ging und geht es um die Möglichkeit, dass auch bei Streiks die Schulkinder mit uns früh morgens sicher in die Schule kommen und nachmittags wieder heim. Daran soll die GDL mitwirken. Das ist ähnlich wie bei Notdiensten in Krankenhäusern.“ Das Gericht traf jedoch in der Sache keine Entscheidung. Da derzeit keine Streikmaßnahmen angekündigt seien, bestünde kein Rechtsschutzinteresse. Die City-Bahn prüft Rechtsmittel gegen das Urteil.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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Quelle: Zughalt.de