27.01.26
Die vierte große Strafkammer des Landgerichts München II hat nach einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme an insgesamt 19 Verhandlungstagen die beiden Angeklagten nach dem Eisenbahnunfall von Garmisch-PartenkirchenBurgrain freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft München II hatte den beiden Angeklagten – einem Fahrdienstleiter und einem Bezirksleiter der Deutschen Bahn – fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Zu Beginn der mündlichen Urteilsbegründung erinnerte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz an die Katastrophe von Burgrain, die sich am 3. Juni 2022 ereignet und die fünf Menschen das Leben gekostet hatte. Zudem waren zahlreiche Verletzte, viele davon sehr schwer verletzt, zu beklagen. Sodann lobte der Vorsitzende die beeindruckende Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei. Im Ergebnis stehe fest, dass zwei Schwellen aufgrund von Vorschädigungen ihre Tragfähigkeit verloren und so zur Entgleisung geführt hätten.
Thomas Lenz stellte sodann klar, dass das Gericht allein die strafrechtliche Verantwortung zu prüfen hatte. Die Angeklagten hätten die Verantwortung für eine moralische Schuld übernommen. Das habe aber die Kammer nicht zu bewerten, sondern habe sich auf die strafrechtliche Aufarbeitung zu beschränken – eine persönliche strafrechtliche Schuld sei nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft hat eine Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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Quelle: Zughalt.de