06.02.26
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt. Ziel ist eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Straße und Agglomerationsverkehr. Gestützt auf ein Gutachten der ETH Zürich sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Ende Juni 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Mit der Vernehmlassungsvorlage „Verkehr ‘45“ sollen die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf der Nationalstrasse reduziert und Verkehrsprojekte in Agglomerationen gefördert werden. Der Bundesrat will damit erstmals den Infrastrukturausbau über alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage bündeln. Der Bundesrat will das Bahnangebot schrittweise weiterentwickeln. Für den kurzfristigen Angebotsausbau per 2030 ist eine Verbesserung der Verbindung Biel – Lausanne/Genf vorgesehen.
Dazu sind Investitionen im Raum Renens notwendig. Vorgesehen sind zudem Investitionen von rund drei Milliarden Franken für zusätzliche Angebote per 2035, darunter der Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich, Halbstundentakte zwischen Bern und Luzern, Basel und Zürich sowie im Mittelland systematische Halbstundentakte im Regionalverkehr. Weiter sind unter anderem ein Ausbau des Regionalverkehrs im Raum Genf – Lausanne, eine Taktverdichtung zwischen Bellinzona und Locarno sowie längere Züge dank längeren Bahnsteige in der Zürcher S-Bahn in Prüfung.
Im Hinblick auf das künftige Angebotskonzept mit Zeithorizont 2045 will der Bundesrat eine Reihe von Schlüsselprojekten realisieren, wie sie auch von der ETH Zürich empfohlen worden sind. Es sind dies die Ligne directe Neuchâtel – La-Chaux-de-Fonds, der Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin, der Ausbau des Bahnhofs Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel II, das vierte Gleis Zürich Stadelhofen, eine erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und der Grimseltunnel. Die Kosten der Schlüsselprojekte belaufen sich auf mindestens 10 Milliarden Franken.
Die Realisierung des Grimseltunnels erfordert eine Bündelung mit der heute über den Grimselpass verlaufenden Übertragungsleitung. Weiter erwartet der Bundesrat von den betroffenen Kantonen und Gemeinden, dass sie aufzeigen, wie sie die Potenziale des Grimseltunnels durch eine proaktive Raumplanung und Standortentwicklung nutzen möchten.
Zur Finanzierung des geplanten Bahnausbaus sieht der Bundesrat vor, das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den Bahninfrastrukturfonds zu verlängern. Damit werden bis 2045 Einnahmen von rund acht Milliarden Franken generiert. Gleichzeitig sollen neue Vorgaben helfen, Kosten zu stabilisieren. Künftig werden nur noch Projekte in einen Ausbauschritt aufgenommen, die ein abgeschlossenes Vorprojekt vorweisen können.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de