26.02.26
Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) ruft am morgigen Freitag sowie am darauffolgenden Samstag (27. und 28. Februar) bundesweit erneut zu Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr auf. Es muss daher mit massiven Fahrtausfällen gerechnet werden, zumal die kommunalen Unternehmen in aller Regel auch keinerlei Ersatzkonzepte auffahren und auch ansonsten bislang nicht versucht haben, unverhältnismäßige Streiks durch Arbeitsgerichte untersagen zu lassen.
Dass das sehr wohl möglich ist, hat die DB AG im Jahr 2023 gezeigt, als man einen zweitägigen Warnstreik der ebenfalls im DGB organisierten Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main verhindert hat. Bislang versuchen die kommunalen Unternehmen jedoch nichts dergleichen. Manche Verkehrsbetreiber, etwa die Bogestra AG, bestellen an Streiktagen sogar die Fahrten privater Subunternehmer ab.
egenstand der Verhandlungen sind die Arbeitsbedingungen, insbesondere Entlastungen bei der Wochenarbeitszeit und den Schichtdiensten sowie höhere Zuschläge für Arbeit in der Nacht und am Wochenende. In Bayern, Brandenburg, dem Saarland, Thüringen und bei der Hamburger Hochbahn wird zusätzlich über höhere Löhne und Gehälter verhandelt.
„Die Verhandlungen kommen insgesamt kaum voran, obwohl es in einzelnen Bereichen schon vier Runden gab“, konstatierte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle. „Das ist mehr als enttäuschend – offenbar verstehen die Arbeitgeber immer noch nicht, dass es auf Dauer keine funktionierende ÖPNV-Daseinsvorsorge mehr geben kann, wenn wir jetzt nicht entscheidend die Arbeitsbedingungen verbessern.“
Die Belastungen im Fahrdienst seien viel zu hoch, wie erst kürzlich eine Studie von Verdi und der Klima-Allianz Deutschland belegt habe. Das Personalproblem verschärfe sich so immer weiter. Behle: „Die Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend Entlastung – und die Arbeitgeber brauchen ein klares Signal, dass wir entschlossen sind, für unsere Forderungen zu kämpfen.“
Der Streik, auch der Warnstreik, gilt juristisch als höhere Gewalt. Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantien, die es in zahlreichen Tarifen bundesweit in unterschiedlicher Form gibt, entfallen an Streiktagen vollständig. Parallel laufen die Tarifverhandlungen jedoch – sie wurden weder von der Arbeitgeberseite noch von der Gewerkschaft für gescheitert erklärt.
Für einen regulären Streik bräuchte man nach gescheiterten Tarifverhandlungen eine Urabstimmung über Arbeitsniederlegungen: Hierbei müssten drei Viertel der an der Befragung teilnehmenden Mitarbeiter für Streiks stimmen. Nach einer dann folgenden Tarifvereinbarung wäre wiederum eine Urabstimmung notwendig – für die Beendigung der Streiks reicht dann jedoch die Zustimmung von einem Viertel der Mitarbeiter. Zwar findet das Streikrecht grundsätzlich seine Grenzen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, der Grad der Eskalation spielt bei der Frage der Verhältnismäßigkeit jedoch eine große Rolle.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de