26.03.26
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner in der letzten Woche verkündeten Entscheidung die Trassenpreisbremse des Eisenbahnregulierungsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Regulierungsgesetz muss geändert werden. Voraussichtlich müssen auch die genehmigten Trassenpreise des Jahres 2025 sowie des seit Dezember 2025 laufenden Fahrplanjahres 2026 im Nachhinein korrigiert und somit falsch allokierte Finanzmittel in Milliardenhöhe umverteilt werden.
Wenn sich nichts ändert, würde die damit anstehende Anhebung der Trassenpreise eine Angebotskürzung im SPNV von mindestens zehn, angesichts der Remanenzkosten u. a. für Personal und Fahrzeuge eher von zwanzig Prozent ergeben – mit entsprechenden Abbestellungen.
Für Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), ist das Urteil keine Überraschung, „sondern die Folge jahrelangen verkehrspolitischen Nichtentscheidens. Wer zentrale Reformen über mehrere Jahre nicht umsetzt, riskiert Eingriffe von außen. Jetzt braucht es tragfähige Entscheidungen statt kurzfristiger Korrekturen. Der Bund ist rechtlich, finanziell und verkehrspolitisch in der Verantwortung, die Folgen vollständig zu kompensieren. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam mit der Branche handeln, Finanzierung sichern und Planungssicherheit schaffen. Erforderlich ist ein einheitliches, markttragfähiges Preissystem für SPNV, SPFV und SGV auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs.“
Ähnlich sieht auch Mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann die Lage: „Der Bund hat die aktuelle Krise durch die Infrastrukturfinanzierung über Eigenkapital zum Teil selbst geschaffen und eine grundlegende Trassenpreisreform seit mindestens drei Jahren durch Nichtstun verschleppt. Er steht nun vor den Trümmern seiner Politik. Bund und Länder müssen nun schnell gemeinsam mit der Branche eine Lösung finden. Entstandene Finanzlöcher bei den Ländern muss der Bund stopfen; die Länder müssen im Gegenzug auf den Anteil der Regionalisierungsmittel verzichten, die bisher auf die Vollkostenaufschläge bei den Trassenpreisen entfallen. Ein neues, grenzkostenbasiertes Trassenpreismodell schafft mehr Gerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern Schiene, Straße und Luftverkehr.“
Oliver Wittke, Vorstandssprecher im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), konkretisiert die Auswirkungen: „Im schlimmsten Fall müssen wir die jährlichen Leistungen um rund 3,5 Millionen Zugkilometer kürzen. Über diese Größenordnung sprechen wir, wenn die Trassenpreise infolge des Gerichtsurteils um 23,5 Prozent steigen. Bei einem Gesamtvolumen von aktuell rund 53 Millionen Zugkilometern jährlich entspricht das einer Kürzung von etwa 6,5 Prozent der heutigen Leistungen. Das ist kein theoretisches Rechenmodell, sondern eine direkte Folge der EuGH-Entscheidung und ein reales Risiko für den Alltag hunderttausender Menschen im VRR-Verkehrsgebiet.“
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) fordert mehr Geld vom Bund: „Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt. Nur ein Ausgleich durch zusätzliche Regionalisierungsmittel kann ein Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste verhindern. Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen!“
Der Fahrgastverband Pro Bahn indes nimmt die Angelegenheit zum Anlass, eine vollständige Trassenpreisreform auf den Weg zu bringen. Lukas Iffländer, Bundesvorsitzender: „In einem ersten Schritt müssen die Rückforderungen, die für die vergangenen Jahre drohen, unbürokratisch ausgeglichen werden“, jedoch müssten auch die Regionalisierungsmittel des Bundes „schnellstmöglich auf ein auskömmliches Niveau erhöht werden“.
Michael Koch, stellvertretender Bundesvorsitzender von Pro Bahn, fügt hinzu: „Wir müssen weg von den vielen verschiedenen Finanzierungstöpfen und hin zu einer Säulenfinanzierung. Bei dieser werden die bestehenden Finanzierungen (auch die des Deutschlandtickets) zusammengefasst. Auch Modelle der Nutznießerfinanzierung sollten kein Tabu sein.“
Zusätzlich fordert Lukas Iffländer eine Reform des Trassenpreissystems: „Es liegen bereits Konzepte vor, die die Trassenpreise auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Grenzkosten) senken. Die Bundesregierung sollte nun ihren falschen Stolz aufgeben und ein solches System schnellstmöglich einführen.“
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de