10.04.26
Vor einem Jahr ist das Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es schafft mit seinen Inhalten ein faires Miteinander verschiedener Verkehrsmittel und stärkt die nachhaltige Mobilität. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zog ein Jahr nach Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes (LMG) eine erste Bilanz: „Das Landesmobilitätsgesetz erleichtert durch klare Regeln die Umsetzung der Verkehrspolitik in Baden-Württemberg.“
Ein zentrales Instrument ist die digitale Parkraumkontrolle. Dabei erfassen Scan-Fahrzeuge parkende Autos und gleichen die Daten mit vorhandenen Parkberechtigungen ab. Bei Übereinstimmung werden die Daten gelöscht, bei Verstößen erfolgt eine manuelle Prüfung durch die Ordnungsbehörde. Der Bund plant inzwischen eine bundesweite Rechtsgrundlage für dieses Verfahren.
Die in Baden-Württemberg durchgeführten Pilotprojekte – etwa in Mannheim, Freiburg und Waldshut – liefern erstmals belastbare Zahlen zur Leistungsfähigkeit der Scan-Fahrzeuge. So ist die Effizienz im Vergleich zu einer von zwei Personen auf Fußstreife durchgeführten Kontrolle in einem kleinen Gebiet wie der Universität Hohenheim etwa sechsmal so hoch. In größeren Gebieten, beispielsweise in Heidelberg, ergibt sich sogar eine mindestens zwölfmal höhere Effizienz.
Das LMG verankert zudem die Koordination der Radverkehrsnetze zwischen Land, Kreisen und Gemeinden. „Die Kreiskoordinierenden für den Radverkehr tragen dazu bei, dass Radverkehrsnetze durchgängig, sicher und aufeinander abgestimmt geplant, ausgebaut und gepflegt werden. Das Land finanziert jedem Kreis einen Kreiskoordinierenden für den Radverkehr“, so Hermann.
Aktuell sind in 31 von 44 Kreisen entsprechende Stellen besetzt, zwei weitere Kreise haben solche Positionen bereits beschlossen. Darüber hinaus verpflichtet das Landesmobilitätsgesetz die öffentliche Hand, bei Planungen und Entscheidungen mit Verkehrsbezug die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eine eigenständige und sichere Mobilität zu berücksichtigen.
Darauf aufbauend hat das Verkehrsministerium im Sommer 2025 eine landeseinheitliche Regelung für die Genehmigung von Schulstraßen erlassen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Kommunen und Straßenverkehrsbehörden können Schulstraßen und -zonen damit einfacher und rechtssicher einrichten.
Ein weiteres Instrument ist der sogenannte Mobilitätspass. Er ermöglicht es Städten und Landkreisen, Beiträge von Einwohnern oder Kraftfahrzeughaltern zu erheben, die im Gegenzug ein Guthaben für Zeitkarten des öffentlichen Nahverkehrs erhalten. Die verbleibenden Einnahmen werden in den ÖPNV investiert, um Angebotslücken zu schließen und Fahrpläne zu verdichten.
Derzeit bereitet eine Stadt die Einführung eines Mobilitätspasses vor, allerdings noch ohne endgültige Entscheidung. In dieser frühen Planungsphase unterstützt das Land die Kommunen mit einer Anschubförderung.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de