13.04.26
In der Woche nach Ostern gab es eine bundesweite Debatte über die mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahrern. Wichtig ist: Hierbei geht es nicht um eine Legalisierung, sondern um die Möglichkeit, aus einer Straftat eine Ordnungswidrigkeit zu machen. Eine Anzeige bei notorischen Schwarzfahrern wäre daher weiterhin möglich, zuständig wären jedoch nicht mehr die Justizbehörden, sondern die Ordnungsämter in den Kommunen, die dann Bußgeldbescheide erlassen würden.
Kritik kommt vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Verbandsgeschäftsführer Oliver Wolff: „Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt – es verursacht jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Diese Verluste treffen nicht nur die Verkehrsunternehmen, sondern am Ende auch die ehrlichen Fahrgäste, die ihr Ticket bezahlen. Zudem geraten unsere Mitarbeitenden, die kontrollieren und für Ordnung sorgen, immer wieder in gefährliche Situationen.“
Wolff: „Körperverletzungen und zuletzt sogar tödliche Vorfälle mehren sich. Deshalb bleibt die bisherige strafrechtliche Regelung richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag keine Änderung der Rechtslage vorsieht: Der Bund hat den Tisch voll mit zu lösenden Problemen – nicht nur im Bereich Sicherheit – für die Bus- und Bahn-Branche, hier sollte der Schwerpunkt der Anstrengungen liegen.“
Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) schließt sich der Kritik an. Der GDL-Bundesvorsitzende Mario Reiß betont: „Wer das Schwarzfahren entkriminalisiert, sendet ein fatales Signal. Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Konflikte, mehr Aggression und eine steigende Gefährdung im Arbeitsalltag.“ Die GDL widerspricht zudem der Annahme, eine Entkriminalisierung könne Konflikte entschärfen. „Die Vorstellung, dass weniger Strafandrohung automatisch zu weniger Konflikten führt, ist schlicht realitätsfern. Konflikte entstehen nicht wegen der strafrechtlichen Einordnung, sondern weil Regeln durchgesetzt werden müssen. Wenn diese an Verbindlichkeit verlieren, steigt nicht die Akzeptanz, sondern die Bereitschaft, sie zu missachten“, so Reiß.
Aus Sicht der Gewerkschaft würde eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit die Situation vielmehr verschärfen. Ohne strafrechtliche Einordnung fehle ein Signal für die Verbindlichkeit der Beförderungsregeln. Gerade in konfliktträchtigen Situationen könne dies dazu führen, dass Kontrollen weniger akzeptiert werden und Auseinandersetzungen eskalieren. „Wer glaubt, dass sich Konflikte dadurch vermeiden lassen, dass man die Regel abschwächt, verlagert das Problem auf die Beschäftigten vor Ort“, so Reiß.
In eine ähnliche Richtung argumentiert auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). In einem Aushang heißt es zu der Diskussion: „Das ist, zwei Monate nach dem tödlichen Angriff auf unseren Kollegen Serkan Çalar, ein völlig falsches Signal und geht an den Interessen der Beschäftigten völlig vorbei. Stattdessen brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen gegen die Gewalt in Zügen, Bussen und Bahnhöfen. So müssen unter anderem Übergriffe auf Beschäftigte stärker bestraft werden.“
Dabei hat der Fahrpreis nicht nur symbolischen Charakter, sondern stellt eine tragende Finanzierungssäule dar. „Die Fahrkartenentgelte leisten einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung von Nah- und Regionalverkehren. Eine ausbleibende Strafverfolgung würde den Anteil von „Schwarzfahrern“ deutlich erhöhen, die Sicherheit von Personal und Fahrgästen weiter gefährden und zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Aufgabenträgern und Kommunen führen. Den Preis zahlen am Ende alle ehrlichen Fahrgäste und die Steuerzahler,“ betont Jan Görnemann, Geschäftsführer des Bundesverbands Schienennahverkehr.
Görnemann: „Der SPNV ist Teil der Daseinsvorsorge und stellt damit gesellschaftliche Teilhabe sicher. Es ist notwendig, die Tarifangebote einerseits für Fahrgäste attraktiv und andererseits für Aufgabenträger wirtschaftlich auskömmlich zu gestalten. Mit dem Deutschlandticket und der mittelfristig gesicherten Finanzierung zwischen Bund und Ländern gibt es ein Tarifkonzept, das den Zugang zum ÖPNV/SPNV deutschlandweit zu einem günstigen Preis ermöglicht. Der Bund wäre gut beraten, „Schwarzfahren“ also nicht als ordnungspolitisches Problem, sondern in erster Linie als sozialpolitisches Thema zu erfassen. Jedem sollte der Zugang zum ÖPNV und zum Deutschlandticket ermöglicht werden. Das stärkt auch den Nahverkehr als Ganzes.“
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de