21.04.26
Österreichs Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) hat letzte Woche gemeinsam mit Martin Russ, Geschäftsführer von Austria Tech, die nächsten Schritte für automatisierte Mobilität in Österreich vorgestellt. Nach zwölf Jahren Forschungsförderung mit einem Gesamtvolumen von 63,5 Millionen Euro wird nun der Übergang in einen erweiterten Testbetrieb eingeleitet.
Damit beginnt die nächste Phase auf dem Weg zu einem verkehrssicheren Regelbetrieb. Ziel ist es, einen konkreten Mehrwert für die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu schaffen und gleichzeitig einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Automatisierte Mobilität ist auch Teil der Industriestrategie 2035 und gilt als Zukunftsfeld mit großem Potential für Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz. Österreich verfügt insbesondere in den Bereichen Sensorik sowie Test- und Messtechnik über hohe Kompetenzen, die gezielt weiterentwickelt werden sollen.
„Wir bringen die Innovation auf die Straße. Automatisiertes Fahren ist keine technische Spielerei, sondern leistet einen wesentlichen Beitrag für sichere und zukunftsorientierte Mobilität. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Menschen. Gleichzeitig müssen wir Vertrauen in Technologien schaffen, die bislang oft nur aus der Science-Fiction bekannt sind“, betont Mobilitätsminister Hanke.
Das Mobilitätsministerium verfolgt dabei bewusst einen breiteren Ansatz: Automatisiertes Fahren soll nicht nur im Individualverkehr oder bei Robotaxis Anwendung finden, sondern insbesondere auch im öffentlichen Verkehr – vor allem im ländlichen Raum.
Ein zentrales Beispiel ist das Leitprojekt „Roberta“. Dabei sollen vollautomatisierte Busse unter Aufsicht bis 2030 im regulären Linienbetrieb erprobt werden. Für das Projekt steht ein Fördervolumen von rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach zwölf Jahren intensiver Forschung sieht das Ministerium nun den Zeitpunkt gekommen, die Technologie aus isolierten Testumgebungen in den Alltag zu überführen. Ziel ist es, die Innovation sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen für die Menschen nutzbar zu machen.
Parallel dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Eine Novellierung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung sowie des Kraftfahrgesetzes (KFG) soll fahrerloses Fahren unter Aufsicht im öffentlichen Raum ermöglichen und damit die Grundlage für Flottenbetrieb und gewerbliche Anwendungen im Testbetrieb schaffen. Zudem wird der automatische Spurwechsel auf Autobahnen und Schnellstraßen im Regelbetrieb erlaubt.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de