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Alkoholverbot im Kölner Hauptbahnhof

24.04.26

Die Deutsche Bahn hat ein Alkoholverbot im Kölner Hauptbahnhof eingeführt. Seit Anfang April ist es nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind. Die DB reagiert damit auf Rückmeldungen von Reisenden und Besuchenden, die sich ein ruhigeres und sichereres Umfeld wünschen.

Kai Rossmann, Leiter des DB-Bahnhofsmanagement in Köln: „Wir wollen, dass sich im Kölner Hauptbahnhof alle Menschen wohlfühlen. Mit dem Alkoholkonsumverbot gehen wir einen konsequenten Schritt, um das Sicherheitsempfinden im Bahnhof zu erhöhen. Unsere Fahrgäste sollen erleben, dass sich jetzt schnell etwas zum Positiven verändert.“

Das Verbot umfasst den gesamten Kölner Hauptbahnhof einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige. Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden.

Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden, etwa in vorhandenen Bahnhofskneipen. Die DB als Hausherrin im Bahnhof wird das neue Verbot mit Augenmaß durchsetzen. Zunächst informieren Mitarbeiter der DB über die geänderte Hausordnung, zudem weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof auf das Verbot hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de