29.05.26
Im März fanden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Landtagswahlen statt. In der Zwischenzeit haben die neuen Landesregierungen ihre Arbeit aufgenommen. Grundlage dafür bildet jeweils ein Koalitionsvertrag. Der Verband Mobifair hat sich die beiden Koalitionsverträge angesehen und im Hinblick auf die Beschäftigungsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer umfassend bewertet.
Rheinland-Pfalz verfügt seit vielen Jahren über ein Tariftreuegesetz, das im Verkehrsbereich und insbesondere hinsichtlich Personalübernahmen bei Betreiberwechseln Maßstäbe gesetzt hat und noch immer als vorbildlich gilt. Daher ist ein genauer Blick auf die Planungen der neuen Landesregierung aus CDU und SPD – bislang regierten SPD, Grüne und FDP – in Bezug auf das Tariftreuegesetz notwendig.
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz weiterentwickeln und an den bundeseinheitlichen Rahmen eines Bundestariftreuegesetzes anschlussfähig ausgestalten. Dabei stärken wir Tariftreue als Leitprinzip der öffentlichen Auftragsvergabe und stellen sicher, dass tarifliche Arbeitsbedingungen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen maßgeblich sind. Das bestehende Mindestentgeltsystem entwickeln wir zu einer zielgerichteten Lösung für tariflose Bereiche fort. Bewährte branchenspezifische Regelungen, insbesondere im ÖPNV/SPNV, sichern wir und gestalten sie zugleich zukunftsfähig. Unser Ziel ist damit im Gesamten ein klar strukturiertes, praktikables und rechtssicheres Vergabesystem, das faire Wettbewerbsbedingungen und gute Arbeit gewährleistet.“
Das liest sich aus Sicht von Mobifair „durchaus positiv“. Hinzu kommen die Einrichtung einer zentralen landesweiten Sicherheitsdatenbank zur Meldung und Auswertung von Übergriffen, eine durchgängige Doppelbesetzung „soweit möglich“ sowie eine starke Mitbestimmung. Allerdings steht dies alles unter Finanzierungsvorbehalt.
In Baden-Württemberg bleibt es bei einer Koalition aus Grünen und CDU, allerdings mit neuer personeller Zusammensetzung. Beim Vergabegesetz, das aus Sicht von Mobifair dringend weiterentwickelt werden müßte, bleibt der Koalitionsvertrag dagegen vage: „Vergabeprozesse wollen wir flexibler gestalten, unter anderem durch freie Wahl geeigneter Verfahren und funktionale Ausschreibungen. Für ein modernes Vergaberecht mit zeitgemäßen und inflationsbereinigten Schwellenwerten und Vorlagegrenzen werden wir uns einsetzen. Bei Vorhaben von überragender Bedeutung soll auch eine Direktvergabe ermöglicht werden.“
Zwar setzt sich auch Mobifair für die Ermöglichung von Direktvergaben ein, jedoch liegt die Zuständigkeit dafür beim Bund und nicht bei den Ländern. Und der hat erst kürzlich das dafür maßgebliche nationale Vergaberecht überarbeitet und lediglich Direktvergaben für kleinere Aufträge ermöglicht. Die übrigen Formulierungen lassen aus Sicht von Mobifair nicht auf Verbesserungen für die Beschäftigten hoffen. Das Wort „Tariftreue“ kommt auf 163 Seiten gar nicht erst vor. Begrüßt wird jedoch das Vorhaben, künftig mehr Personal einzusetzen.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de