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VRR: CDU schlägt Sozialticketreform vor

01.06.26

Die CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat einen Antrag eingebracht, mit dem die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für neue Modelle der Mobilitätsabsicherung geprüft werden sollen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Deutschlandticket künftig stärker als infrastrukturelle Mobilitätsleistung organisiert werden könnte. Kurz gesagt: Empfänger von Arbeitslosengrundsicherung – früher Bürgergeld oder Hartz IV – sollen einen Teil des Regelsatzes nicht mehr direkt ausgezahlt bekommen, sondern stattdessen automatisch ein Deutschlandticket erhalten.

Frank Heidenreich, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im VRR, erklärt dazu: „Wir möchten, dass die Gelder der Steuerzahler möglichst zielgerichtet für das verwendet werden, wofür sie ursprünglich vorgesehen sind – nämlich für die tatsächliche Mobilität.“

Im Regelsatz der Grundsicherung sind bereits Mobilitätsanteile von 50,50 Euro monatlich für Verkehrsausgaben enthalten. Pkw-Kosten werden dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht berücksichtigt, da das Auto nicht als lebensnotwendige Ausgabe gilt. Das Deutschlandticket als Sozialticket kostet im VRR aktuell 53 Euro.

„Und genau diese Mittel möchten wir künftig nutzen, um durch das Deutschlandticket die Mobilität für alle Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger sicherzustellen.“ Für die CDU bietet das Deutschlandticket einen erheblich größeren Mobilitätswert als viele heutige regionale Sozialticketmodelle.

„Mobilität ist Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe. Das stellen wir mit dem Deutschlandticket sicher. Wer Arbeitsaufnahme und Integration ermöglichen will, muss Mobilität praktisch sicherstellen“, betont Frank Heidenreich. „Etwa durch direkte Finanzierungslösungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Verkehrsunternehmen. Dabei müssen Transferleistungen zielgerichteter eingesetzt werden, um bessere Mobilität, eine moderne Organisation und öffentliche Infrastruktur zu erreichen – und das ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für alle, insbesondere für die Steuerzahler. Der Antrag prüft sämtliche rechtlichen, organisatorischen und juristischen Fragestellungen für die Umsetzung.“

Demnach soll die VRR-Verwaltung – sofern eine Mehrheit in der VRR-Verbandsversammlung zustande kommt – ein Gutachten erstellen oder beauftragen, das klärt, welche gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden müssten, um die Idee in die Tat umzusetzen.

Unklar bleibt jedoch, wie mit anderen Personenkreisen umzugehen wäre, die ebenfalls einen Anspruch auf das verbilligte Sozialticket haben. Dazu zählen etwa Wohngeldempfänger oder Sozialhilfeempfänger. Auch Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf das Sozialticket, müssen es jedoch nicht erwerben.

Im Rahmen der von der CDU geforderten Bewertung müsste daher auch geklärt werden, wie diese Berechtigtenkreise künftig behandelt würden. Frank Heidenreich erklärt abschließend: „Mit der Prüfung und Umsetzung sichern wir die Zukunft der Mobilität in der Fläche.“

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de