12.06.26
Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) warnt vor möglichen Auswirkungen zusätzlicher Fernverkehrsangebote auf den Schienenpersonennahverkehr. Hintergrund sind Überlegungen neuer Anbieter, künftig stärker in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzusteigen. Aus Sicht der Aufgabenträger besteht die Gefahr, dass auf stark ausgelasteten Strecken Trassenkonflikte zulasten des Nahverkehrs entstehen.
Der vertaktete und auf Anschlüsse abgestimmte Schienenpersonennahverkehr erfülle eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge und müsse deshalb vor einer Verdrängung durch zusätzliche Fernverkehrsangebote geschützt werden. Der Verband fordert die DB InfraGO auf, die bereits heute bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zum Schutz des SPNV zu nutzen.
Die Aufgabenträger verweisen darauf, dass der Wettbewerb im Nah- und Regionalverkehr seit Jahrzehnten gelebte Praxis sei. In den vergangenen zwanzig Jahren habe der SPNV durchschnittliche Fahrgastzuwächse von 28 Prozent verzeichnet. Täglich sichere er die Mobilität von Millionen Menschen und erfülle wichtige Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge – sowohl in ländlichen Regionen als auch in Ballungsräumen und auf den Verbindungen zwischen Großstädten.
Gerade auf diesen bereits heute stark ausgelasteten Strecken könnten zusätzliche Fernverkehrsangebote zu Konflikten bei der Vergabe von Fahrplantrassen führen. Nach den derzeit geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) erhält im Konfliktfall grundsätzlich das Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zuschlag, dessen Angebot höhere Trassenentgelte generiert. Aufgrund längerer Laufwege und höherer Entgelte haben Fernverkehrszüge dabei häufig Vorteile gegenüber Nahverkehrsangeboten.
Konflikte können dabei nicht nur zwischen SPNV und Fernverkehr entstehen, sondern auch zwischen verschiedenen Fernverkehrsanbietern. Denn jede Trasse kann letztlich nur einmal vergeben werden.
Der Bundesverband Schienennahverkehr weist darauf hin, dass das Eisenbahnregulierungsgesetz neben der Förderung des Wettbewerbs ausdrücklich auch Schutzmöglichkeiten für den Nahverkehr vorsieht. Nach § 52 ERegG kann der Infrastrukturbetreiber vertakteten und in ein Gesamtnetz eingebundenen SPNV-Verkehren bei Trassenkonflikten Vorrang einräumen.
Nach Auffassung des Verbandes nutzt die DB InfraGo diese Möglichkeit bislang nicht. Entsprechende Regelungen seien bisher nicht in die Netznutzungsbedingungen aufgenommen worden.
„Wir fordern daher von der DB InfraGo AG, die ihr eingeräumten Spielräume zum Schutz der Nahverkehrstakte und Anschlussbeziehungen zu nutzen und sie in ihren Infrastrukturnutzungsbedingungen zu verankern. Es muss sichergestellt sein, dass der vertaktete SPNV bei Trassenkonflikten vorrangig behandelt wird, damit wir die Verkehre aufrechterhalten und die Daseinsvorsorge im Land sicherstellen können. Dann spricht aus Sicht der SPNV-Aufgabenträger auch nichts gegen mehr Wettbewerb im Fernverkehr“, betont Jan Görnemann, Geschäftsführer des Bundesverbands Schienennahverkehr.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de