07.07.26
Mit den zuletzt eingebrachten Verbesserungen bei Planungsbeschleunigung, Elektrifizierung und grenzüberschreitenden Verbindungen setzt das Parlament wichtige zusätzliche Impulse im Infrastrukturzukunftsgesetz (IZG). Das jüngst durch den Bundestag beschlossene Gesetz enthält aus Branchensicht zahlreiche positive Elemente, um Bauprojekte auf der Schiene und im ÖPNV künftig deutlich einfacher und schneller umzusetzen. Die Planungsbeschleunigung muss laut Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) jedoch weiter vorangetrieben werden und es braucht eine verlässliche Bundesfinanzierung.
„Mit dem Beschluss des Infrastrukturzukunftsgesetzes und den im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Änderungen hält der Bundestag am richtigen Kurs der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung fest und verbessert ihn an entscheidenden Stellen. Positiv sind vor allem die zusätzlichen Fortschritte bei grenzüberschreitenden Schienenverbindungen sowie bei der planungsrechtlichen Beschleunigung von Schienen- und ÖPNV-Vorhaben“, so Verbandspräsident Ingo Wortmann.
Besonders positiv aus VDV-Sicht: Künftig können unter anderem Baumaßnahmen im Bereich der Elektrifizierung, Digitalisierung und bei Bahnsteigen, der Leit- und Sicherungstechnik sowie an Kreuzungs-, Überhol- und Rangiergleisen in einem erweiterten Rahmen plangenehmigungsfrei umgesetzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
Auch die weitere Ausweitung der Ausnahmen für Elektrifizierungsmaßnahmen auf Maßnahmen von bis zu 180 Kilometern Streckenlänge bei der Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen begrüßt der Verband ausdrücklich.
Positiv ist aus Sicht des VDV die Aufnahme von vier weiteren grenzüberschreitenden Strecken in den Maßnahmenkatalog des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Damit werden zusätzliche Vorhaben benannt, die für Leistungsfähigkeit, Resilienz und die europäische Anbindung des Schienenverkehrs relevant sind.
Kritisch sieht der Verband dagegen, dass ein überragendes öffentliches Interesse für NE-Bahninfrastrukturen sowie für kommunale Verkehrsinfrastrukturen weiterhin nicht unterstellt wird und dass die Begrenzung der Planrechtsfreiheit auf Einzelmaßnahmen fortbesteht. Dies sei aus Verbandssicht nicht nachvollziehbar.
„Die öffentliche Mobilität muss gerade auf Bundesebene stärker als Gesamtsystem verstanden und gesetzlich verankert werden. Es spielt aus Sicht der Verkehrsunternehmen, die auf dem Netz unterwegs sind, keine Rolle, ob die jeweilige Infrastruktur in privater oder staatlicher Hand liegt. Daher sollten alle Infrastrukturen in den entsprechenden Bundesgesetzen gleichbehandelt werden. Denn das Netz muss insgesamt gut und resilient funktionieren“, hebt Wortmann hervor.
Auch im Bereich der fehlenden Regelung für vollautomatisierte Fahrfunktionen im Straßenbahnbetrieb hätte der VDV sich mehr Ambitionen des Gesetzgebers erhofft – auch hier geht der Fortschritt weiter.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de