30.07.26
Die Deutsche Bahn führt bis Mitte Oktober ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5.400 Bahnhöfen ein. Mit der schrittweisen Einführung reagiert das Unternehmen nach eigenen Angaben auf die zunehmende Gewalt gegenüber Mitarbeitern und Fahrgästen. Anlass für die Entscheidung war unter anderem der schwere Angriff auf einen Sicherheitsmitarbeiter in Baden-Württemberg.
Künftig ist der Konsum alkoholischer Getränke auf Bahnhöfen grundsätzlich untersagt. Ausgenommen bleiben die Bahnhofsgastronomie sowie verschlossen mitgeführte oder frisch gekaufte alkoholische Getränke. Verstöße können zunächst mit einem Platzverweis und im Wiederholungsfall mit einem Hausverbot geahndet werden. Die Bahn setzt das Verbot im Rahmen ihres Hausrechts um. Hierfür müssen die Hausordnungen an den einzelnen Standorten in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden.
Bereits heute gelten an 30 Bahnhöfen Alkoholverbote, darunter in Köln, München und Hamburg. Anfang September sollen zunächst weitere große Bahnhöfe folgen, bevor die Regelung bis Mitte Oktober bundesweit umgesetzt wird.
DB-Infrastrukturvorständin Evelyn Palla begründet den Schritt mit der Sicherheitslage: „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“ Ziel sei es, Mitarbeiter und Fahrgäste besser zu schützen.
Unterstützung erhält die Bahn von der Allianz pro Schiene und vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Beide Organisationen begrüßen das Alkoholverbot, sehen darin aber lediglich einen Baustein für mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehr.
Nach Angaben der Allianz pro Schiene stieg die Zahl der Angriffe auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn laut Polizeilicher Eingangsstatistik der Bundespolizei von 2.412 im Jahr 2024 auf 2.689 im Jahr 2025. Das entspricht einem Zuwachs von elf Prozent. Gleichzeitig verweist die Allianz auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, wonach die Zahl der Straftaten an Bahnhöfen insgesamt im vergangenen Jahr um sechs Prozent zurückging. Während Gewalttaten gegen Bahnbeschäftigte zunahmen, entwickelte sich die allgemeine Kriminalität an Bahnhöfen rückläufig.
Für Allianz-pro-Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege reicht das Alkoholverbot deshalb nicht. Er fordert mehr Personal an Bahnhöfen, damit die neuen Regeln kontrolliert werden können. Außerdem sollten Fahrscheinkontrollen möglichst nicht von einzelnen Mitarbeitern durchgeführt werden. Darüber hinaus spricht man sich dafür aus, Beschäftigte im Strafrecht stärker zu schützen. Sie sollten in den Kreis der Personen aufgenommen werden, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Angriffe auf sie könnten dadurch künftig schärfer bestraft werden.
Auch der VDV fordert weitere Maßnahmen. Vizepräsident Veit Salzmann bezeichnet das Alkoholverbot als richtigen Beitrag, um Konflikte zu verringern und das Sicherheitsempfinden zu stärken. Notwendig seien darüber hinaus eine engere Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen, Polizei, Ordnungsbehörden, Kommunen und sozialen Trägern, ein verbesserter rechtlicher Schutz des Personals, einheitliche Speicherfristen für Videoaufzeichnungen sowie eine bundesweit vergleichbare Sicherheitsstatistik.
Ob das Alkoholverbot die Erwartungen erfüllt, wird sich erst nach seiner Einführung zeigen. Schon jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass die Debatte über mehr Sicherheit im Bahnverkehr mit der neuen Regelung nicht beendet ist. Vielmehr dürfte sie den Auftakt für weitere Diskussionen über Personal, Prävention und den Schutz der Mitarbeiter bilden.
Die Deutsche Bahn verweist auf Erfahrungen an den bereits alkoholfreien Bahnhöfen. Dort habe sich gezeigt, dass Alkoholverbote zu weniger Konflikten und Verschmutzungen beitragen könnten. Ob sich dieser Effekt bundesweit bestätigt, dürfte auch davon abhängen, wie konsequent die Einhaltung der neuen Regeln überwacht wird.
Sowohl die Allianz pro Schiene als auch der VDV weisen darauf hin, dass Verbote allein keine Präsenz von Sicherheitskräften ersetzen können. Nach ihrer Auffassung müssen Prävention, Kontrollen, technische Ausstattung und eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen Hand in Hand gehen, damit sich Mitarbeiter und Fahrgäste dauerhaft sicherer fühlen. Zudem dürfte die Diskussion über Finanzierung, Zuständigkeiten und den gesetzlichen Schutz des Personals durch die Einführung des Alkoholverbots weiter an Fahrt gewinnen.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de